Banken fühlen sich bei Betriebsrenten benachteiligt

Gesetz zur privaten Altersvorsorge macht Pensionsfonds zum Lebensversicherungsprodukt-Renditenachteil erwartet. Von Stefanie Burgmaier, Frankfurt, Peter Ehrlich, Berlin und Herbert Fromme, Köln

Die geplante private Altersvorsorge bevorzugt nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Banken die Versicherungen. Bei der heutigen Bundestagsanhörung zu den Änderungen an der Rentenreform will der Bankenverband vor allem die vorgesehene Gestaltung der betrieblichen Pensionsfonds kritisieren. „Pensionsfonds sind jetzt nichts anderes als kollektive Lebensversicherungen“, sagte Thomas Weisgerber, Mitglied der Geschäftsführung des Bankenverbandes, der Financial Times Deutschland.

Die Koalition hatte sich im Dezember darauf geeinigt, die betriebliche ebenso wie die private Altersvorsorge steuerlich zu fördern. Eine der beiden Fördermöglichkeiten sollen betriebliche oder überbetriebliche Pensionsfonds sein. In der Gesetzesbegründung für die Rentenreform, die in der nächsten Woche im Bundestag beschlossen werden soll, werden Pensionsfonds als „modernes und flexibles Instrument der betrieblichen Altersversorgung“ bezeichnet.

Dieser Anspruch wird aber nach Ansicht der Banken nicht erfüllt. Änderungsanträge der Koalition für die Rentenreform sehen nämlich für die Fonds ausdrücklich einen „versicherungsförmigen Durchführungsweg“ vor. Die Pensionsfonds müssten sich damit an normalen Lebensversicherungen orientieren. Neu ist nur die staatliche Förderung der Einzahlungen und die Möglichkeit, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam Beiträge einzahlen.

Zahler ohne Mitsprache Die deutschen Pensionsfonds würden sich damit stark von ihren Namensvettern in den USA und Großbritannien unterscheiden. Der rechtliche Status der eingezahlten Gelder wäre ein anderer. Nach Ansicht der Versicherungsbranche gehen die Beitragszahlungen in das Eigentum des Assekuranzunternehmens über, gehören also nicht mehr den Versicherten. Im Gegenzug gibt die Versicherung ein Auszahlungsversprechen. Deshalb wären bei einer solchen Konstruktion die Mitsprachemöglichkeiten der Einzahler bei der Anlagepolitik gering. Bei den angelsächsischen Fonds, die weltweit zu den größten Anlegern gehören und teilweise hohe Renditen erwirtschaften, können die Anleger über die Strategie mitbestimmen.

„Mit einem solchen strukturkonservativem Modell sind wir europaweit nicht konkurrenzfähig“, meinte Manfred Laux, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Investment-Gesellschaften (BVI). Er kenne kein Land, das sein Pensionsfondssystem in die Versicherungsaufsicht eingegliedert haben. Das Modell koste Rendite. Schon heute liege die Rendite deutscher Pensionskassen drei Prozentpunkte niedriger als die angloamerikanischer Fonds, ergänzte Weisgerber.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßte dagegen die Pläne der Regierung, Pensionsfonds weitgehend wie Versicherungsunternehmen zu behandeln. „Wenn der Staat die Vorsorge fördert, um die neue Lücke in der gesetzlichen Rente zu schließen, ist eine solche Regelung sinnvoll. Dann müssen Kapitalmarktrisiken und Langlebigkeitsrisiken abgesichert werden“, sagte Karl Panzer, Geschäftsführer beim GDV. „Die Banken wollen natürlich die völlige Freiheit, bis hin zur Möglichkeit des Totalverlustes. Das kann man mit Aktienfonds und anderen Anlagen machen, aber doch nicht bei der Altersvorsorge.“

Auch die Gewerkschaften finden die geplante Regelung gut. Weil die Pensionsfonds den Vorschriften der Versicherungsaufsicht unterlägen, sei ein optimaler Schutz der Anleger gewährleistet, erklärte die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Ursula Engelen-Kefer. Sie glaubt, dass deutsche Pensionsfonds auch mit der Konkurrenz aus dem Ausland mithalten könnten, wenn die EU-Richtlinie zur betrieblichen Altersversorgung wirksam wird.

Bankenverbands-Geschäftsführer Weisgerber dagegen warnt, die EU-Pensionsfondsrichtlinie werde dazu führen, dass deutsche Banken derartige Angebote aus Nachbarländern wie Luxemburg oder den Niederlanden anbieten müssten. Sie seien dann aber gegenüber ausländischer Konkurrenz benachteiligt, weil sie keine Expertise in Sachen Pensionsfonds bilden könnten.

Der Bankenverband moniert die starke Regulierung des Altersvermögensgesetzes. „Die Bürokratie feiert fröhliche Urständ“, sagte Weisgerber. Die Festlegung auf einen Auszahlungsplan oder Rentenzahlungen zeige ein unberechtigtes Misstrauen gegenüber den Rentnern. Auch die Einrichtung der Zertifizierungsstelle beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen halten die Banken für falsch.

Leitartikel

Seite 29

Wie die private Rentenvorsorge funktionieren soll

Einzahlung

Ab 2002 können Arbeitnehmer, die in die normale Rentenversicherung einzahlen, zusätzlich ein Prozent ihres Bruttoeinkommens für die private Vorsorge anlegen. Der Beitrag steigt bis 2008 auf vier Prozent.

Förderung

Der Staat zahlt eine Zulage von 38 Euro pro Person und Jahr, die bis 2008 auf 154 Euro ansteigt. Pro Kind gibt es 46Euro, ab 2008 185Euro pro Jahr.

Steuern

Auf den Teil, der für die Privatvorsorge abgezweigt wird, werden Sozialabgaben, aber keine Steuern fällig. Versteuert wird erst bei Auszahlung.

Bedingungen

Gefördert werden nur Geldanlagen, bei denen am Ende mindestens die eingezahlten Beiträge ausgezahlt werden. Möglich ist keine Auszahlung auf einen Schlag. Stattdessen sind Rentenzahlungen oder Auszahlungspläne vorgeschrieben.

Betriebe

Steuerlich gefördert werden können auch bestimmte Formen der betrieblichen Altersversorgun. Hierzu zählen Pensionskassen, Direktversicherungen oder Pensionsfonds. Diese müssen ähnlich wie klassische Lebensversicherungen angelegt sein.

Zertifizierung

Gefördert werden allein Geldanlagen, die mit einem amtlichen Zertifikat versehen sind. Dazu wird eine eigene Zertifizierungsstelle beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen eingerichtet. Die Bearbeitung eines Rahmenvertrages kostet den Anbieter einer Geldanlage eine Gebähr von rund 5000Euro.

Quelle: Financial Times Deutschland

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit