AWD zu Schadensersatz verurteilt

Von Herbert Fromme, Köln, Sven Lemkemeyer und Sabine Rössing, Frankfurt Ein Anleger hat vor dem Landgericht Hannover vom börsennotierten Finanzdienstleister AWD Schadensersatz erstritten. Auf Anraten eines AWD-Vertreters hatte er Anteile an einem Immobilienfonds gezeichnet und Geld verloren. Nach Angaben des Stuttgarter Rechtsanwalts Oliver Renner, der den Anleger vertritt, hat die 13. Kammer des Landgerichts Hannover den AWD am Freitag in erster Instanz zu Schadensersatz verurteilt. Das Gericht sei dem Argument des Klägers gefolgt, wonach der AWD-Berater vor Vertragsabschluss auf öffentlich verfügbare negative Informationen zu dem Fonds hätte hinweisen müssen.

Bislang ist es Fondsanlegern nur schwer möglich, spezialisierten Finanzvertrieben eine fehlerhafte Beratung nachzuweisen. Das Hannoveraner Urteil könnte daher Signalwirkung haben.

Immerhin, betont Anwalt Renner, werde sein Klient durch das Urteil finanziell voll entschädigt. Er erhalte nicht nur das bisher eingezahlte Geld zurück, sondern auch einen Ausgleich für entgangene Zinsen. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig.

Stein des Anstoßes ist der Dreiländerfonds (DLF 94/17) der Fondsgesellschaft Kapital Consult (KC Holding). An diesem hatten 20 000 Anleger Anteile im Wert von 1,3 Mrd. DM gezeichnet. Davon hatte der AWD mehr als 700 Mio. DM vermittelt.

Der Fonds kam vor allem durch die Aufsehen erregende Pleite des Musical-Veranstalters Stella in Schwierigkeiten. Stella war Hauptmieter eines großen Stuttgarter Immobilienprojektes. Der Fonds konnte die eigenen Renditeversprechen nicht mehr einhalten. Nach Angaben Renners habe es für seinen Klienten im Jahr 2000 keine Ausschüttungen gegeben. In diesem Jahr seien nur 2,5 der projektierten 7 Prozent zu erwarten. Der Kläger hatte 60 000 DM gezeichnet und seine Beteiligung auch über ein Darlehen finanziert. Vor Gericht sagte er, im Rahmen des Beratungsgesprächs nicht auf negative Medienberichte hingewiesen worden zu sein. Das Gericht schloss nach Angaben Renners ein Mitverschulden des Anlegers aus. Weil zahlreiche AWD-Kunden und Anleger des DLF vermutlich ähnliche Erfahrungen gemacht hätten, hofft der Anwalt auf weitere Prozesse. Er selbst vertrete 30 Mandanten, die DLF-Anteile erworben hätten.

Noch liegt keine Urteilsbegründung vor. Ein AWD-Sprecher wies darauf hin, dass es sich lediglich um ein Urteil der ersten Instanz handle. Überdies verwies er auf einen Rechtsstreit, den der AWD mit enttäuschten Anlegern Ende August ebenfalls vor dem Landgericht Hannover ausgefochten hatte. Dieser sei klar zu Gunsten des AWD ausgegangen. Die Klage auf Rückabwicklung des Anlagevertrages war abgewiesen worden.

Dennoch droht nicht nur dem AWD Ungemach. Insgesamt müssen die Finanzvertriebe mit mehr Klagen enttäuschter Anleger rechnen, seit der Aktienboom vorbei ist und Kleinanleger hohe Verluste erleben. Gleichzeitig legen Gesetzgebung und Rechtsprechung heute höhere Ansprüche an die Beratungsleistung. Gerade das Massenprodukt Riester-Rente stellt die Vertriebe vor ein großes Problem. Sie müssen sehr genau und vorsichtig sein, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, später einmal zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Der AWD ist mit mehr als 2800 Beratern einer der großen Finanzvertriebe. Im ersten Halbjahr 2001 stieg der Umsatz um 23 Prozent auf 372 Mio. DM, die Ausgaben für Vermittler um 17 Prozent auf 223 Mio. DM. Das Unternehmen steigerte im ersten Halbjahr das Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit um 20,4 Mio. DM auf 44,3 Mio. DM.

Zitat:

„Wir rechnen mit einer Flut von Prozessen“ – Anwalt Renner

Quelle: Financial Times Deutschland

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