Assekuranz murrt über Sicherungsfonds

Regierung will Vorabeinzahlung durch Versicherer · Auch stärkere Kontrolle über Rückversicherer

Von Claus Hulverscheid, Berlin, und Herbert Fromme, Köln Die deutschen Lebens- und Krankenversicherer sollen Einlagensicherungsfonds nach dem Vorbild der Bankbranche aufbauen. Das geht aus den Eckpunkten für eine Reform des Versicherungsaufsichtsgesetzes hervor, die Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks gestern in Berlin vorstellte.

In der Branche stößt der Plan in der jetzigen Form auf wenig Gegenliebe. „Ich fände es schlecht, wenn es zu einer solchen Fondslösung kommt“, sagte Bernhard Schareck der FTD. Er ist Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Die Branche begrüßt zwar die gesetzliche Regelung für die Auffanggesellschaften Protektor und Medicator. Aber mit der Fondsidee ist sie nicht einverstanden. „Wir können mit Protektor in der jetzigen Form gut leben“, heißt es beim Marktführer Allianz.

Die Assekuranz hatte sich jahrzehntelang gegen jegliche Form von Insolvenzabsicherung gewehrt. Das Argument: Dadurch würden solide arbeitende Gesellschaften die Probleme schlecht wirtschaftender Versicherer übernehmen müssen.

Die Börsenkrise sorgte aber für Krisenstimmung bei mehr als einem Versicherer. Auf Druck der Finanzaufsicht BaFin gründete die Branche deshalb 2002 Protektor, die Auffanggesellschaft für Lebensversicherungsverträge. Protektor musste bereits einmal tätig werden und 2003 die Verträge der kollabierten Mannheimer Leben übernehmen.

Im Notfall müssen die Lebensversicherer in Deutschland schon jetzt bis zu 5 Mrd. Euro als Kapital bei Protektor einschießen. Die bisherige Lösung sieht aber nicht vor, dass Protektor und Medicator im Voraus Gelder für künftige Problemsituationen ansammeln.

Das soll sich nach Ansicht der Regierung ändern. Laut Entwurf sollen die 120 Lebensversicherer sowie die knapp 60 Krankenversicherer in Deutschland mindestens ein Promille ihrer versicherungstechnischen Nettorückstellungen in die Sicherungsfonds vorab einzahlen. Dies wären derzeit insgesamt 528 Mio. Euro bei den Lebens- und 85 Mio. Euro bei den Krankenversicherern. Reichen die Beträge im konkreten Krisenfall nicht aus, können die Sicherungsfonds Nachzahlungen verlangen.

Der Beitrag des einzelnen Unternehmens bemisst sich an dessen Risikoprofil. Wie sich dieses Profil bewerten lässt, soll noch mit der Branche diskutiert werden. Der zuständige Abteilungsleiter Jörg Asmussen sagte, man könne beispielsweise das Verhältnis von Eigenkapital zum Geschäftsvolumen oder das Rating zu Grunde legen.

Hendricks betonte, dass in der Bundesrepublik derzeit kein Lebensversicherer von Insolvenz bedroht sei. Dennoch müsse verhindert werden, dass im Falle eines Bankrotts vor allem ältere und kranke Menschen ihre gesamten Einlagen verlören und in schwere Not gerieten. Der Zusammenbruch der Mannheimer Lebensversicherung im vergangenen Jahr habe zwar gezeigt, dass Protektor auch auf freiwilliger Basis funktioniert habe. Es habe aber „Friktionen im Verfahren“ gegeben, die „die Lücken einer privatwirtschaftlichen Lösung aufgezeigt haben“, erklärte sie.

Die Sicherungsfonds sollen nach den Worten der Parlamentarischen Staatssekretärin stufenweise aufgefüllt werden. Beitragserhöhungen der Versicherer mit dieser Begründung wären nicht gerechtfertigt.

Schärfer überwachen will die Regierung auch die Rückversicherer, deren mangelhafte Beaufsichtigung zuletzt unter anderem vom Internationalen Währungsfonds (IWF) gerügt worden war. So soll es in Zukunft nicht mehr ausreichen, wenn Firmen sich registrieren lassen. Vielmehr ist eine förmliche Geschäftserlaubnis erforderlich. Außerdem wird sowohl bei der Zulassung als auch für das laufende Geschäft eine genau festgelegte Mindestausstattung an Eigenmitteln vorgeschrieben, die sich an den entsprechenden Anforderungen für Erstversicherer orientieren soll.

Unter den zehn größten Rückversicherern weltweit sind mit der Münchener Rück, der Hannover Rück, der Allianz und der Globalen Rück – früher Gerling Globale Rück – vier deutsche Gruppen. Sie haben einen Weltmarktanteil von mehr als 25 Prozent. Rückversicherer übernehmen als „Großhändler“ des Risikoschutzes Teile der Risiken der Erstversicherer und erhalten dafür einen Teil der Prämien. Der Kollaps eines Rückversicherers hätte gravierende Auswirkungen auf die Zahlungsfähigkeit der Erstversicherer und damit auf die Finanzmärkte. Hendricks betonte, dass es „nicht den geringsten Zweifel an der Finanzkraft eines Rückversicherers geben“ dürfe.

Die bislang mangelhafte Aufsicht in Deutschland führt dazu, dass deutsche Rückversicherer bei Geschäften in den USA hohe Sicherheiten für mögliche Schadenszahlungen stellen müssen. Darauf könnte die US-Aufsicht bei einer angemessenen deutschen Kontrolle und Regulierung verzichten. Die Unternehmen stehen deshalb hinter dem Vorschlag der Bundesregierung, zumal dieser erheblich wirtschaftsfreundlicher ist als entsprechende Pläne der EU-Kommission. Sie will für einzelne Sparten der Schaden-Rückversicherung (ohne Haftpflicht) um bis zu 50 Prozent erhöhte Anforderungen an das Eigenkapital vorschreiben.

Zitat:

„Ich fände es schlecht, wenn es zu einer Fondslösung kommt“ – GDV-Präsident Schareck

Quelle: Financial Times Deutschland

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