Aufsicht setzt sich gegen Assekuranz durch

BaFin verbietet Lebensversicherern gespreizte Überschussbeteiligungen · Branche gibt klein bei

Von Herbert Fromme, Köln Die deutsche Finanzaufsicht geht gegen so genannte gespaltene Überschussbeteiligungen der Lebensversicherer vor. Nach FTD-Information hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den betroffenen Gesellschaften mitgeteilt, diese Praxis nicht zu dulden. Sie erwartet vielmehr deren Abschaffung. Anderenfalls will die BaFin aufsichtsrechtlich per Verwaltungsakt gegen die Versicherer vorgehen. Einzelheiten will die Finanzaufsicht heute in Bonn mitteilen.

Damit sind die Lebensversicherer mit dem Versuch gescheitert, ihre Kunden an den Kosten für die unterschiedlich hohen Zinsgarantien zu beteiligen. Betroffen sind unter anderem Victoria Leben und Hamburg-Mannheimer – beide sind Töchter der Ergo und damit der Münchener Rück -, der zur Zurich Financial Services (ZFS) gehörende Deutsche Herold, Gerling und Alte Leipziger – nicht aber Marktführer Allianz.

Vor allem die börsennotierten Muttergesellschaften Münchener Rück und ZFS könnten unter der BaFin-Entscheidung leiden: Internationalen Investoren sind die vergleichsweise hohen Zinsgarantien, die deutsche Lebensversicherer für Jahrzehnte vergeben, ohnehin suspekt.

Die BaFin hatte die Unternehmen Anfang April angeschrieben und mitgeteilt, dass ihrer Ansicht nach die Gewährung unterschiedlich hoher Zinsen je nach Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Die Versicherer sollten bis zum 16. April Stellung nehmen. Einige Unternehmen beantragten eine Fristverlängerung, die ihnen auch gewährt wurde.

Inzwischen sind alle Stellungnahmen eingegangen. Auf dieser Grundlage hat die BaFin nun entschieden, bei ihrer ursprünglichen kritischen Haltung zu bleiben.

Im April noch hatte die Assekuranz, schneidig auf die erste BaFin-Stellungnahme reagiert. „Wir halten die Spreizung für zulässig und geboten, gerade aus Gründen der Gleichbehandlung“, erklärte Gerling seinerzeit. Eine Klage gegen eine BaFin-Entscheidung sei nicht ausgeschlossen. Gestern sagte ein Sprecher, von einer Klage könne keine Rede sein. Mit der BaFin sei Übereinstimmung erzielt worden. Ein Ergo-Sprecher sagte, man wolle einen Rechtsstreit vermeiden.

Der Hintergrund der Auseinandersetzung: Die Lebensversicherer verzinsen ihren Kunden den Sparanteil der Prämie mindestens mit dem Rechnungs- oder Garantiezins. Der höchstens zulässige Rechnungszins wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt und ändert sich mit der allgemeinen Zinsentwicklung.

Seit dem 1. Januar 2004 beträgt der Rechnungszins 2,75 Prozent, davor lag er bei 3,25 Prozent. Bis 1987 waren es 3,0 Prozent, zwischen 1987 und 1993 3,5 Prozent, bis 2000 vier Prozent. Die Mindestverzinsung gilt jeweils für die gesamte Laufzeit eines Vertrags – das kann bei einer Rentenpolice, die mit 30 Jahren abgeschlossen wird, 50 Jahre und mehr sein.

Daneben bekommen die Kunden noch eine Überschussbeteiligung, die vom Kapitalanlageergebnis der einzelnen Unternehmen abhängt und von ihnen jährlich individuell festgelegt wird. Einzelne Lebensversicherer schreiben ihren Kunden jetzt unterschiedliche Gesamtverzinsungen gut: Wer eine hohe Garantie hat, bekommt eine geringere Gesamtverzinsung.

Beispiel Hamburg-Mannheimer: Je nach Datum ihres Vertrages erhalten Kunden 2004 insgesamt zwischen 4,1 Prozent und 4,4 Prozent. Vertragskunden, die in diesem Jahr einen Vertrag mit der niedrigeren Garantie von 2,75 Prozent abschließen, erhalten mehr als die Kunden mit der bis zum Jahreswechsel geltenden Garantie von 3,25 Prozent.

Besonders pikant ist dabei, dass Vertreter der betroffenen Gesellschaften 2003 mit dem Argument der höheren Garantieverzinsung kräftig für einen Abschluss noch vor dem 31. Dezember 2003 geworben hatten – ohne ihren Kunden mitzuteilen, dass sie sich damit auch eine niedrigere Gesamtverzinsung einhandeln.

Die Unternehmen begründen die Spreizung mit den Kosten für die Garantien, die in die Gesamtverzinsung einfließen müssten. Kurt Wolfsdorf, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigung, ist der Ansicht, dass zwischen der Tarifgeneration, die 2,75 Prozent garantiert bekommt, und jener mit vier Prozent Garantie ein Unterschied in der Gesamtverzinsung von bis zu einem Prozentpunkt gerechtfertigt ist.

Die BaFin argumentiert, dass die Versicherer nur die Kosten auf die einzelnen Rechnungszins-Generationen aufschlüsseln. Dann müssten nach Ansicht der Finanzaufseher auch die Erträge den einzelnen Generationen zugeschrieben werden. Das tun die Versicherer nicht. Zudem gibt es nach Ansicht der BaFin keine vertragliche Grundlage für die Spreizung. Die Versicherer haben sich erstmals in der Überschussdeklarierung für das Jahr 2004, die Ende 2003 erfolgte, auf die Risiko-Adjustierung berufen – auch für Verträge, die viel älter sind.

Bild(er):

Nimmt die Assekuranz aufs Korn: BaFin-Chef Jochen Sanio – Joker/Marcus Gloger

Quelle: Financial Times Deutschland

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