Werhahn will Geld von Großkanzlei

Mischkonzern stellt Ansprüche über 480 Mio. Euro wegen Falschberatung · Versicherer Gerling besorgt

Von Herbert Fromme, Köln Die Neusser Werhahn-Gruppe hat nach Informationen der FTD Ansprüche mit einer Gesamtsumme von 480 Mio. Euro gegen die Großkanzlei Haarmann Hemmelrath geltend gemacht und löst damit möglicherweise einen der höchsten Schäden in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung aus. Für einen Teilbetrag hat der Mischkonzern im Familienbesitz schon eine entsprechende Feststellungsklage gegen Haarmann Hemmelrath eingereicht. Das Beratungsunternehmen besteht aus Anwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern.

Werhahn fürchtet eine zusätzliche Steuerlast bis zu 480 Mio. Euro auf Grund angeblicher Falschberatung durch Haarmann Hemmelrath bei dem 2001 beschlossenen Verkauf der AKB-Bank an die spanische Bank Santander Central Hispano. Die Neusser Gruppe gab die Bank für mindestens 1,1 Mrd. Euro ab. Offenbar hatte der Konzern eine steuersparende Konstruktion gewählt – unter anderem wurden mit dem Erlös 2002 Teile der Deutschen Asphalt aus der Konkursmasse des Baukonzerns Philipp Holzmann gekauft. Das Finanzamt erkennt die Konstruktion aber nicht an und verlangt Steuern auf den Gewinn aus dem AKB-Verkauf. Ein endgültiger Bescheid der Oberfinanzdirektion steht noch aus.

Das Beratungsunternehmen Haarmann Hemmelrath ist mit bis zu 200 Mio. Euro gegen Haftpflichtschäden versichert. Partner Wilhelm Haarmann wollte zur Summe nichts sagen, bestätigte aber, dass die Versicherer vom möglichen Werhahn-Anspruch unterrichtet worden seien. Von einem Schaden könne allerdings bisher nicht die Rede sein. „Wir haben nicht falsch beraten und gehen davon aus, dass unser Mandant auch in der Steuersache selbst gegen die Finanzbehörden gewinnt.“ Denn das Finanzamt wolle eine rückwirkende Gesetzesänderung zum Nachteil Werhahns auslegen. Einzelheiten – auch zum Versicherungsschutz – wollte Haarmann nicht nennen.

Nach FTD-Informationen ist Gerling die führende Gesellschaft des Versicherungskonsortiums und hat auch einen großen Teil des Risikos selbst in den Büchern. Andere Versicherer und Rückversicherer sind beteiligt, nicht jedoch Marktführer Allianz.

Der mögliche Schaden hat für beträchtliche Unruhe bei Gerling und den anderen Versicherern gesorgt. „Das wäre der GAU für die Vermögensschaden-Versicherer“, sagte ein Assekuranz-Manager. Es würde sich um einen der größten je gemeldeten Schäden in der Vermögensschaden-Haftpflicht handeln. Sie deckt vor allem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte, Notare, Architekten und Ärzte gegen Fehler zu Lasten ihrer Mandanten und Patienten. Zu dem Bereich gehört auch die Managerhaftung (D&O). Die Versicherer fürchten eine ähnliche Anspruchsentwicklung wie in den USA. Allerdings haben nur wenige deutsche Steuerberater und Anwälte so hohe Versicherungssummen wie Haarmann Hemmelrath. Die meisten Deckungen liegen unter 2,5 Mio. Euro.

Die Versicherer sind auch deshalb in Sorge, weil ein weiterer wuchtiger Großschaden noch in der Schwebe ist. Die Lufthansa verlangt unter einer D&O-Police 250 Mio. Euro von Ace, Allianz, Chubb, Gerling, HDI, Victoria und anderen. Die Versicherer sehen sich aber nicht in der Pflicht, der Fall ist seit Monaten in der Schlichtung.

Bild(er):

Das Finanzamt pocht auf Nachzahlung: Der Steuerbescheid – hier in einer FTD-Montage – ist aber noch nicht endgültig ergangen – FTD/Maxim Sergienko

Quelle: Financial Times Deutschland

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit