Neue Bilanzregeln beunruhigen Versicherer

Verbände dringen auf Einbeziehung bei der Erstellung

Von Herbert Fromme, Zürich Die Einführung internationaler Bilanzierungsregeln für die Konzernabschlüsse von Versicherern wird nach Einschätzung von Branchenexperten über kurz oder lang auch auf die Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen durchschlagen. Dann stände die Zukunft der Bilanzglättungsinstrumente Schwankungsrückstellung und Katastrophenreserven auf dem Spiel, hieß es bei einer gemeinsamen Pressekonferenz der Versicherungsverbände aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein.

Für Versicherungskonzerne wird gerade in zwei Phasen der International Financial Reporting Standard (IFRS) eingeführt, der internationale Rechnungslegungsstandard. Jede Einzelgesellschaft muss aber weiter einen Abschluss nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) aufstellen. Er ist maßgeblich für die Steuerzahlung und die Gutschriften an Lebensversicherungskunden. Laut HGB müssen die Versicherer in guten Jahren nach einer festen Formel einen Teil des Gewinns steuerfrei in Schwankungsrückstellungen einstellen und in schlechten Jahren daraus entnehmen. Zudem können sie Katastrophenrückstellungen bilden.

Unter IFRS entfallen diese Instrumente. Würden sie auch für die Einzelabschlüsse abgeschafft, müssten die Versicherer in guten Jahren eine deutlich höhere Steuerlast tragen.

„Ich erwarte, dass es einen gewissen Rückkoppelungseffekt geben wird von IFRS auf den HGB-Wert“, sagte Susanne Kanngießer, die den Fachbereich Konzernrechnungswesen bei der Allianz leitet. Sie erwartet mittelfristig eine Angleichung der örtlichen Standards an IFRS.

Noch immer nicht glücklich sind die Versicherer mit dem „Fair Value“-Prinzip. Nach „Fair Value“ müssten die Unternehmen die erwarteten Gewinne aus verkauften Verträgen sofort zeigen und bei Änderungen etwa des Zinsniveaus entsprechend ihr Ergebnis anpassen.

Damit werde ein künftiger Gewinn vorgezogen. Das wolle man doch eigentlich nach dem Fall Enron vermeiden, kritisierte Hannes Bogner, Finanzvorstand der Uniqa und zuständig für Bilanzrecht im österreichischen Versicherungsverband. Wenn es „Fair Value“ für Versicherungsverträge geben solle, müssten die Besonderheiten der Branche sorgfältig berücksichtigt werden. Die Versicherer verlangen generell ein starkes Mitwirkungsrecht bei der Festsetzung der neuen Bilanzregeln. Bogner: „Wir wollen auf keinen Fall einen Standard, der nicht ausführlich mit der Industrie diskutiert und auf die Sinnhaftigkeit geprüft wurde.“

Quelle: Financial Times Deutschland

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