Verbraucher hoffen auf neues Vertragsgesetz

Bundesregierung legt in den kommenden Wochen Entwurf vor

Von Herbert Fromme und Anja Krüger Wolfgang Scholl hat ein Defizit ausgemacht – ein Gerechtigkeitsdefizit. „Im jetzigen Versicherungsrecht besteht ein Ungleichgewicht zu Lasten der Verbraucher“, sagt der Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Wer als Kunde ungenaue oder falsche Angaben beim Vertragsabschluss macht, verliert möglicherweise den Versicherungsschutz. „Ein Versicherer, der seine Informationspflichten verletzt, muss keine ähnlich gravierenden Konsequenzen fürchten.“ Jurist Scholl sieht auch auf anderen Feldern schwerwiegende Benachteiligungen seiner Klientel, etwa bei der nach dem Mathematiker Zillmer benannten Zillmerung. Nach diesem Modell zahlt der Lebensversicherungskunde mit den ersten Beiträgen vollständig die Provision und andere Abschlusskosten. Kündigt er frühzeitig, ist dieser Teil der Beiträge verloren. Scholl verlangt eine Verteilung der Abschlusskosten auf fünf Jahre – wie es bei der Riester-Rente schon Standard ist.

Einen Teil seiner Forderungen könnte der Verbraucherschützer demnächst in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung wiederfinden. Das Versicherungsvertragsgesetz wird reformiert. Einen Vorschlag für ein komplett neues Gesetz hat eine Expertenkommission im April 2004 unterbreitet. In den kommenden Wochen will das Justizministerium einen Gesetzentwurf vorlegen.

In vielen Punkten geht Scholl der Kommissionsentwurf nicht weit genug. Aber auch die Versicherer haben Federn lassen müssen. „Der Entwurf verschiebt die Gewichte in Richtung Verbraucherschutz, ändert aber nicht das System“, sagt Theo Langheid, Kommissionsmitglied und Anwalt für Versicherungsunternehmen. Die Kommission schlägt weit reichende Beratungs- und Dokumentationspflichten für Vertreter und Versicherer vor, die nicht nur vor Vertragsabschluss gelten, sondern auch während der Laufzeit. „Für die Versicherer ist der Entwurf im Großen und Ganzen günstig“, sagt er.

Heftigen Widerstand leisten die Versicherer gegen den von der Expertenkommission vorgeschlagenen garantierten Rückkaufswert für Lebensversicherungspolicen. Nach diesem Vorschlag kann jeder Kunde zu einem beliebigen Zeitpunkt den Vertrag kündigen und erhält einen vorher festgelegten Betrag. Die Assekuranz fürchtet, dass diese Garantie in Zeiten sprunghafter Zinsveränderungen zu Massenkündigungen führen und die Unternehmen in Schwierigkeiten bringen könnte. Im Moment können die Versicherer die vorzeitige Kündigung noch mit hohen Abschlägen bestrafen.

Qualitätsverbesserungen versprechen sich Verbraucherschützer auch von der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie in deutsches Recht. Bislang darf jeder Lebensversicherungen, Haftpflichtpolicen und andere Verträge verkaufen. Künftig müssen die Vertreter und Makler eine Qualifikation und eine Berufshaftpflichtdeckung nachweisen können.

Quelle: Financial Times Deutschland

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit