Kartellamt bestraft öffentliche Versicherer

Bußgelder von 20 Mio. Euro wegen unerlaubter Absprachen

Von Herbert Fromme, Köln Das Bundeskartellamt hat die Strafaktion gegen die deutschen Industrieversicherer ausgeweitet. Gestern verhängte die Behörde Bußgelder in Höhe von insgesamt mehr als 20 Mio. Euro gegen sieben öffentliche Versicherer und Vorstandsmitglieder dieser Unternehmen. Die öffentlichen Versicherer gehören zur Sparkassen-Finanzgruppe. Im März hatte das Kartellamt gegen zehn andere Versicherer und deren Vorstände Bußgelder in Höhe von 130 Mio. Euro festgelegt. Dagegen haben die damals betroffenen Gesellschaften Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt.

Diesmal sind die Provinzial-Gesellschaften in Düsseldorf, Münster und Kiel betroffen, ebenso die Sparkassenversicherung Stuttgart – sogar zwei Mal als Rechtsnachfolgerin zweier fusionierter Vorgängerunternehmen. Auch Versicherungskammer Bayern und Versicherungsgruppe Hannover stehen auf der Liste von Kartellamtschef Ulf Böge.

Das Amt wirft den Gesellschaften vor, das Kartellrecht in der industriellen Sachversicherung gebrochen zu haben. „Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass sich die betroffenen Versicherer seit Mitte 1999 abgesprochen haben, wie Versicherungsprämien und Bedingungen gestaltet werden sollten, um eine Marktwende zu ihren Gunsten herbeizuführen“, erklärte Böge in einer Stellungnahme. Die Versicherer hätten vereinbart, während laufender Verträge keine Prämien zu senken, keine Beiträge rückwirkend anzupassen und Neuverträge nur mit Ausstiegs- und Anpassungsklauseln abzuschließen. Es sei verabredet worden, „so genannte Sanierungsmaßnahmen der Wettbewerber nicht durch eigene günstige Angebote zu stören“. Kunden sei es kaum möglich gewesen, günstigere Angebote zu erhalten oder bei Prämienerhöhungen den Versicherer zu wechseln.

Quelle: Financial Times Deutschland

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