Ombudsmann ruft BaFin zum Eingreifen auf

Versicherer sollen ihre Ex-Kunden benachrichtigen

Von Herbert Fromme, Köln Die Lebensversicherer sollen von der Finanzaufsicht BaFin dazu verpflichtet werden, alle Kunden mit möglichen Ansprüchen aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu unterrichten. Das verlangt der Fachjurist und Versicherungs-Ombudsmann Wolfgang Römer, der selbst früher Richter am BGH war.

Er habe der BaFin einen entsprechenden Vorschlag gemacht, sagte Römer der FTD. Bisher sei die Behörde aber nicht tätig geworden. Römer ist Mitglied ihres Fachbeirats. Die BaFin prüft zurzeit die Auswirkungen des Urteils auf die Branche.

Der BGH hatte geurteilt, dass Lebensversicherer Kunden, die ihre Verträge vorzeitig gekündigt haben, einen Mindestrückkaufswert zahlen müssen. Es geht um Verträge, die zwischen 1994 und 2001 abgeschlossen wurden. Damalige Klauseln zum Abzug von Stornogebühren nach der Kündigung seien unwirksam, so der BGH. Auch stehe diesen Kunden eine Mindestzahlung zu. Die Versicherer sind der Ansicht, dass ein Großteil der Ansprüche verjährt ist und sie nicht die Pflicht haben, die anderen Ex-Kunden zu benachrichtigen. Es geht um mehrere Hundert Millionen EuroEuro.

Quelle: Financial Times Deutschland

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