Versicherer korrigiert Riester-Vertrag

Hamburg-Mannheimer nimmt Stornoabzug zurück

Die zur Ergo-Versicherungsgruppe und damit zur Münchener Rück gehörende Hamburg-Mannheimer hat gestern vor dem Bundesgerichtshof (BGH) unerwartet ihren Verzicht auf eine umstrittene Klausel zum Stornoabzug bei Riester-Verträgen erklärt. Verbraucherschützer kritisieren, dass der Versicherer damit ein Grundsatzurteil zu dieser Frage verhindert hat. Die Richter konnten nur noch ein Anerkenntnisurteil aussprechen (AZ: IV ZR 63/04). In Branchenkreisen hieß es, die Hamburg-Mannheimer habe auf den Druck anderer Versicherer reagiert, die kein Grundsatzurteil wollten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte gegen die Hamburg-Mannheimer geklagt. Die beanstandete Klausel galt für die Auszahlung des Rückkaufswerts nach einer Kündigung. In diesem Fall konnte der Versicherer fünf Prozent des höchsten vereinbarten Jahresbeitrags multipliziert mit den Jahren der verbleibenden Vertragslaufzeit abziehen. Bei einem Jahresbeitrag von 1000 Euro und einer Restvertragslaufzeit von 35 Jahren entspräche das einem Abzug von 1750 Euro. Hintergrund: Bei Riester-Verträgen müssen die Abschlusskosten über mehrere Jahre gestreckt werden. Bei anderen Lebens- und Rentenversicherungspolicen zahlen die Kunden zu Vertragsbeginn zuerst die Provisionen für die Vermittler.

„Es war damit zu rechnen, dass das Gericht die Klausel für unwirksam erklären würde“, begründete eine Sprecherin der Hamburg-Mannheimer die Verzichtserklärung vor dem BGH. Für Riester-Verträge, die bis gestern geschlossen wurden, gäbe es nun überhaupt keinen Stornoabzug. Bei bis zum Jahresende verkauften Policen sieht der Versicherer einen Stornoabzug von mindestens 60 Euro und höchstens 160 Euro vor. Danach soll eine neue Formel eingesetzt werden.

Die Verbraucherschützer betrachten die Verzichtserklärung mit Skepsis. „Wir wollten ein Urteil“, sagte Wolfgang Scholl, Finanzexperte des VZBV. Die Hamburg-Mannheimer habe ein Grundsatzurteil verhindert, um anderen Versicherern zu ermöglichen, weiterhin vergleichbare Klauseln anzuwenden. „Das ist die Art, wie die Branche mit solchen Fragen umgeht“, kritisierte er. „Die Versicherer sagen, sie wollen Transparenz. Aber dieses Vorgehen zeigt, dass sie das noch nicht verinnerlicht haben.“

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland

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