Versicherungsschutz in Frage gestellt

Deutsche Autofahrer, deren Pkw in Frankreich beschädigt oder zerstört werden, erhalten nach der Erklärung des Ausnahmezustands möglicherweise keine Entschädigung ihres Kaskoversicherers. Innere Unruhen sind bei diesen Versicherungen nicht gedeckt. „Wir können nicht ausschließen, dass wir nach einem Schaden mit diesem Argument kommen müssen“, sagte ein Sprecher des Marktführers Allianz. Die HUK-Coburg hat gestern alle Außenstellen angewiesen, mögliche Schäden sofort an die Zentrale zur Bearbeitung abzugeben. „Wir entscheiden dann im Einzelfall“, sagte ein Sprecher. Die französischen Versicherer haben dagegen erklärt, dass Pkw-Schäden aus den Unruhen gedeckt sind.

Der Versicherungsschutz für Spediteure, die Lkw nach Frankreich schicken, ist ebenfalls gefährdet, so der Münchner Spezialmakler Oskar Schunck. Sie sollten sich vor Fahrtantritt mit den Versicherern abstimmen. Herbert Fromme

Quelle: Financial Times Deutschland

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit