Versicherer für REITs ohne Börsenpflicht

Gespräche mit Aufsicht BaFin über Anlageverordnung

Von Herbert Fromme, Köln Die Versicherungswirtschaft tritt für die Einführung von Immobilientrusts oder Real Estate Investment Trusts (REITs) ohne die Pflicht zur Börsennotierung ein. Das geht aus einem internen Schreiben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) an seine Mitgliedsunternehmen hervor, das der FTD vorliegt. Mit so genannten Private REITs würde die Assekuranz die geplanten Steuervorteile der REITs wahrnehmen, ohne die von den Initiatoren eigentlich bezweckte Handelbarkeit der Anteile einführen zu müssen.

Der im vergangenen Jahr von der Initiative Finanzplatz Deutschland (IFD) vorgelegte Vorschlag für REITs umfasst unter anderem die bevorzugte steuerliche Behandlung, die Ausschüttung von mindestens 90 Prozent der Gewinne an die Anleger und die Tatsache, dass REITs an der Börse gehandelt werden sollen.

Gegen den letzten Punkt wendet sich der GDV. „Eine zwingend vorgeschriebene Börsennotierung innerhalb eines bestimmten Zeitraums könnte die Versicherungsunternehmen und andere wichtige Immobilieninvestoren zum Beispiel in Hinblick auf die ungewisse Börsenentwicklung gegebenenfalls davon abhalten, eigene Immobilienbestände in REITs einzubringen“, schreibt der Verband seinen Mitgliedern. Er tritt dafür ein, dass in den für den Sommer erwarteten Gesetzentwurf die Möglichkeit von „Private REITs“ aufgenommen wird.

Die Branche geht fest davon aus, dass die neue Anlageklasse kommt. Mit der Finanzaufsicht BaFin führt der GDV Gespräche, damit REITs in die Anlageverordnung aufgenommen werden. „Es wurde vereinbart, dass die Anlageverordnung möglichst parallel zum Inkrafttreten eines REITs-Gesetzes angepasst werden soll.“ Dabei tritt der GDV dafür ein, dass REITs wie Immobilien und nicht wie Aktien behandelt werden, damit die Anlagen nicht in die Beschränkungen für Aktienanlagen fallen und bei Stresstests nicht für Probleme sorgen.

Quelle: Financial Times Deutschland

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit