Zweckgesellschaften für Versicherer möglich

Künftig dürfen auch in Deutschland Versicherungs-Zweckgesellschaften gegründet werden. Das hat die Bundesregierung im Gesetzentwurf zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) beschlossen. Zweckgesellschaften sind Versicherer, die für die Abdeckung eines speziellen Risikos gegründet werden und dieses über die Ausgabe von Anleihen absichern. Sie sind nötig, um Verbriefungen von Risiken im Kapitalmarkt zu organisieren. Bisher waren sie meist in Offshore-Finanzzentren wie Bermuda oder Cayman Islands angesiedelt. Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung die EU-Rückversicherungsrichtlinie in deutsches Recht um. Außerdem ändert Berlin mit dem Entwurf einzelne VAG-Vorschriften. So erhält die Finanzaufsicht BaFin erweiterte Vollmachten der Durchsuchung von und Ermittlung gegen Firmen, denen sie unerlaubte Versicherungsgeschäfte vorwirft.

Quelle: Financial Times Deutschland

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