Assekuranz kontert Reformvorhaben

Vorschläge für Beteiligung der Kunden an stillen Reserven · Festverzinsliche Papiere nicht berücksichtigt

Von Herbert Fromme, Frankfurt Die Versicherungsbranche hat gestern einen eigenen Vorschlag vorgelegt, wie ihre Lebensversicherungskunden künftig an den stillen Reserven beteiligt werden sollen. Damit reagierte die Branche auf den Regierungsentwurf zur Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).

„Pauschale Lösungen sind falsch“, sagte Wolfram Wrabetz, Deutschlandlchef der Helvetia-Patria-Gruppe und Vorsitzender des Rechtsausschusses des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Laut GDV sollen stille Reserven auf festverzinsliche Wertpapiere – das sind mehr als 80 Prozent der 650 Mrd. Euro Kapitalanlagen der Lebensversicherer – gar nicht einbezogen werden. Von den stillen Reserven auf die übrigen Kapitalanlagen, vor allem Aktien, Beteiligungen und Immobilien, wollen die Versicherer zunächst einen Risikopuffer abziehen. Der Rest soll den Kunden zu 90 Prozent als Schlusszahlung bei Vertragsende zukommen, auch nach Vertragskündigung.

Lilo Blunck von der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten kritisierte das GDV-Modell. „Ich finde das keineswegs transparenter als vorher.“ Sie tritt für ein Kontenmodell ein, bei dem die angelegten Gelder in einem separaten Kundenkonto verwaltet werden.

Stille Reserven entstehen, wenn die Marktwerte von Aktien, Anleihen oder anderen Anlagen über dem Buchwert – das ist meistens der Anschaffungswert – liegen. Das Bundesverfassungsgericht hatte nach erfolgreichen Klagen von Verbrauchern 2005 eine transparentere Beteiligung der Kunden an den stillen Reserven verlangt. Dem will die Bundesregierung im Zuge der VVG-Reform nachkommen.

Mit seiner Kritik an Pauschallösungen zielte Wrabetz auf den Entwurf des Justizministeriums für das neue VVG. Der umstrittene Paragraph 153 des Entwurfs sieht vor, dass Lebensversicherer 50 Prozent aller stillen Reserven ihren Kunden innerhalb von zwei Jahren definitiv gutschreiben müssen. Auch Verbraucherschützerin Blunck hält nichts von der 50:50-Regel, sie bevorzuge Kunden, die vor einer Kapitalmarktkrise ausgestiegen seien.

Die Assekuranz befürchtet, dass ihr Geschäftsmodell in der Lebensversicherung mit lang laufenden Zinsgarantien vor dem Aus steht, wenn der Entwurf Gesetz wird. Dann fehle der Risikopuffer.

Die Nichtbeachtung der stillen Reserven auf festverzinsliche Papiere im GDV-Modell ergebe sich aus deren „flüchtiger Natur“, sagte GDV-Geschäftsführer Axel Wehling. Stille Reserven auf festverzinsliche Wertpapiere entstehen durch fallende Zinsen. Da die Papiere aber meistens bis zur Fälligkeit gehalten werden, werden diese Reserven selten realisiert. Bei steigenden Zinsen verschwinden sie.

Wehling sagte, die Assekuranz habe im dritten Quartal 2005 noch 6,5 Prozent stille Reserven auf ihre festverzinslichen Papiere gehabt. „Wegen des Zinsanstiegs sind es heute nur noch rund 2,5 Prozent.“ Der Risikopuffer, der nicht den Kunden gutgeschrieben werden soll, soll dem entsprechen, den die Finanzaufsicht BaFin in den so genannten Stresstests vorsieht. Bei Aktien verlangt die BaFin, dass die Versicherer einen Wertverfall von 35 Prozent aushalten.

Zum Beispiel: Wenn der Aktienbestand eines Versicherers mit 10 Mio. Euro in der Bilanz steht und am Markt 16 Mio. Euro wert ist, betragen die stillen Reserven 6 Mio. Euro. Davon müssten aber zunächst 35 Prozent der 16 Mio. Euro abgezogen werden, das sind 5,6 Mio. Euro. Die Kunden erhalten laut GDV-Vorschlag von den übrigen 0,4 Mio. Euro 90 Prozent. Bei Immobilien beträgt der Risikoabschlag acht Prozent.

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Die Versicherungsbranche, hier GDV-Präsident Bernhard Schareck, hat im Konflikt um die Gutschrift stiller Reserven einen eigenen Vorschlag vorgelegt – Juergen Schwarz

Quelle: Financial Times Deutschland

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