Verrechnung unmöglich

Die Bundesregierung hat mit der Mehrwertsteuer auch die Versicherungssteuer um drei Punkte auf 19 Prozent angehoben – obwohl die beiden nichts miteinander zu tun haben. Die Assekuranz kann die höheren Versicherungssteuereinnahmen nicht mit höheren Mehrwertsteuerausgaben für Schäden verrechnen. Neben dem Standardsatz gelten Sonderregeln: für die Feuerversicherung 14 Prozent statt elf Prozent, dazu kommen unveränderte acht Prozent Feuerschutzsteuer, die von den Ländern für den Brandschutz kassiert werden. Gebäudeversicherungen mit Feueranteil kosten die Kunden 17,75 Prozent statt 14,75 Prozent Steuer, Hausratpolicen 18 Prozent statt 15 Prozent. Für Hagelversicherungen erhebt Berlin unverändert 0,2 Promille der Versicherungssumme, für Schiffskasko künftig drei statt zwei Prozent. Bei Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr werden 3,8 Prozent statt 3,2 Prozent fällig. Lebens- und private Krankenversicherungen sind steuerfrei. Herbert Fromme

Quelle: Financial Times Deutschland

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