BaFin geht gegen Kölnische Rück vor

Aufsicht verlangt Dokumente von der Berkshire-Tochter · Finanzrückversicherungsverträge im Visier

VON Herbert Fromme, Köln Die Finanzaufsicht BaFin hat von der Kölnischen Rückversicherung die Herausgabe zahlreicher Dokumente zur Finanzrückversicherung verlangt. In einer am 24. Oktober bei dem Rückversicherer eingegangenen Verfügung heißt es, dass die Gesellschaft und möglicherweise einer oder mehrere Manager im Verdacht stehen, gesetzliche Vorschriften gebrochen zu haben. Das wurde bekannt durch eine Veröffentlichung im Quartalsbericht des US-Finanzkonzerns Berkshire Hathaway, der vom Großinvestor Warren Buffett kontrolliert wird. Zu Berkshire Hathaway gehört der US-Rückversicherer Gen Re, der wiederum Mehrheitseigner der Kölnischen Rück ist.

Bei der Verfügung der BaFin gehe es um Verträge zwischen der Kölnischen Rück und deutschen Erstversicherungsgesellschaften – und nicht um den Altskandal um entsprechende Verträge der Gen Re mit dem US-Versicherer AIG, hieß es in Assekuranzkreisen. Allerdings sei die Aufsicht als Folge der AIG/Gen-Re-Affäre „besonders sensibel“ in Bezug auf die Kölnische Rück. Verträge zwischen Gen Re und AIG aus den Jahren 2000 und 2001, mit denen AIG seine Reservestärke geschönt hatte, führten Anfang 2005 zu Untersuchungen des New Yorker Generalstaatsanwalts Eliot Spitzer und der Börsenaufsicht SEC mit weitreichenden Konsequenzen. Gen Re wickelte das Geschäft über eine Dubliner Tochter der Kölnischen Rück ab.

Jetzt steht das einheimische Kerngeschäft im Fokus. Rückversicherer sind eine Art Großhändler des Risikoschutzes und bieten Deckungen für Erstversicherer, die ihrerseits direkt mit Endkunden Geschäfte machen. Im Gegensatz zu normalen Verträgen haben Finanzrückversicherungsdeals Finanzierungscharakter. Während sich ein Darlehen für einen Versicherer nicht ergebnisverbessernd auswirkt, kann ein Rückversicherungsvertrag den Gewinn oder die Bilanzstärke sofort positiv beeinflussen – zum Beispiel, wenn die übliche Provision vom Rückversicherer fließt, die der Versicherer in den folgenden Jahren als Prämie zurückzahlt. Solche Verträge sind dann völlig legal, wenn der Rückversicherer tatsächlich ein Risiko übernimmt. Ist das nicht der Fall, handelt es sich nach Ansicht der BaFin um einen Darlehensvertrag, der auch entsprechend verbucht werden muss. Das kann aber auf Seiten des Erstversicherers weitreichende Auswirkungen haben – das Ergebnis könnte deutlich schlechter sein als mithilfe eines Finanzrückvertrages ausgewiesen, oder die Reservestärke und die Eigenkapitalausstattung schwächer.

Offenbar nimmt die BaFin systematisch Finanzrückverträge deutscher Erstversicherer unter die Lupe. Im Mai 2006 wurde bekannt, dass sie einen Deal zwischen der Heidelberger Leben – früher MLP Leben – und der früheren Gerling Globale Rück aus dem Jahr 2001 nicht akzeptierte und auf seiner nachträglichen Auflösung bestand.

Die BaFin spielt eine aktive Rolle in der Erarbeitung internationaler Regeln der Finanzaufseher für die Behandlung von Finanzrückverträgen. Die Behörde plant, dem deutschen Gesetzgeber Regeln für eine Verordnung vorzuschlagen. „Die Vertragspartner müssen dafür sorgen, dass es tatsächlich zu einem Risikotransfer kommt“, sagte BaFin-Versicherungschef Thomas Steffen der FTD im Oktober.

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US-Investor Warren Buffett ist ein gutes Verhältnis zur Börsenaufsicht SEC besonders wichtig. Deshalb stören Untersuchungen wie jetzt in Deutschland den Konzernchef – Gamma/laif

Quelle: Financial Times Deutschland

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