BaFin dämpft Hoffnungen der Kartellsünder

Versicherungsaufsichtschef Steffen verfolgt harte Linie

Von Herbert Fromme, Köln Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat von den Vorständen der deutschen Versicherer die klare Einhaltung der Regeln des Kartellrechts verlangt. Bei einer Anhörung der EU-Kommission in Brüssel zur Industrieversicherung sagte Thomas Steffen, Leiter der Versicherungsaufsicht, die Bafin betrachte Versicherungsaufsichts- und Kartellrecht als zwei Seiten derselben Medaille. Bei der Beurteilung durch die Aufsicht, ob ein Vorstand „zuverlässig und fachlich geeignet“ für sein Amt sei – dem sogenannten Fit-and-proper-Test – spielten beide Regelwerke eine wichtige Rolle, sagte Steffen nach Angaben von Anhörungsteilnehmern.

Damit dämpft die Aufsicht Hoffnungen einer Reihe von Versicherern, allen voran die Allianz, ohne Schaden für einzelne Manager das Kartellverfahren gegen sie beenden zu können. Deutschlands größter Versicherer würde gerne den Einspruch gegen ein Bußgeld des Kartellamts wegen gleichförmigen Marktverhaltens in der Industrieversicherung zurückziehen und die bilanziell längst verdauten 34 Mio. Euro zahlen. Allerdings sucht die Allianz von der Aufsichtsbehörde BaFin zuvor die Zusage, dass es keine persönlichen Konsequenzen für die betroffenen Manager geben soll. Das sind unter anderem Walter Tesarczyk, zuständig für das Firmengeschäft bei der Allianz Versicherung, und Axel Theis, Chef der Industrieversicherungstochter Allianz Global Corporate & Specialty. Auch Manager anderer Gesellschaften sind betroffen.

Das Bundeskartellamt hatte 2005 gegen 17 Versicherer Bußgelder von insgesamt 150 Mio. Euro verhängt. Für August ist ein Prozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf angesetzt, bei dem die Einsprüche der Versicherer gegen die Kartellamtsbußgelder verhandelt werden sollen. Die Versicherer fürchten eine negative Öffentlichkeitswirkung, wenn sechs Jahre alte schmutzige Wäsche gewaschen wird. Zahlt ein Versicherer die Geldbuße, hat er den Rechtsverstoß anerkannt. Damit stellt sich für die BaFin die Frage, ob die betroffenen Manager im Amt bleiben dürfen.

Quelle: Financial Times Deutschland

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