Hannover-Rück-Vorstand droht Berufsverbot

Jürgen Gräber muss sich vor der australischen Finanzaufsicht Apra verantworten · Internationale Konsequenzen befürchtet

Von Herbert Fromme, Köln Die australische Finanzaufsicht Australian Prudential Regulation Authority (Apra) prüft ein Berufsverbot für den dortigen Markt für Jürgen Gräber, Vorstandsmitglied der Hannover Rück, und Henning Ludolphs, Chef der Dubliner Tochter Hannover Reinsurance (Ireland). Einen wichtigen Prozess in der Sache haben die beiden jetzt nach zwei Jahren vor dem High Court verloren. Berufsverbote oder „Disqualifications“ sind in Australien ein gesetzlich vorgegebenes Instrument der Finanzaufsicht.

Sollten Gräber und Ludolphs von der Apra das Verbot auferlegt bekommen, als Vorstandsmitglieder oder in anderer leitender Tätigkeit in der australischen Assekuranz zu arbeiten, würde das ihre Funktionen bei der Hannover Rück zwar nicht automatisch betreffen. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin in Bonn müsste sich allerdings mit dem Problem befassen, da die Aufsichtsbehörden international zusammenarbeiten. Auch in anderen Ländern könnte das Apra-Verbot Konsequenzen haben. Die Manager des viertgrößten Rückversicherers der Welt wollten die Situation gestern nicht kommentieren.

Im Fall eines Verbots würden Gräber und Ludolphs mit Verspätung dem HIH-Skandal zum Opfer fallen. 2001 brach der Versicherungskonzern HIH zusammen, der größte Bankrott Australiens. HIH hatte vorher die Versicherungsgruppe FAI übernommen. FAI und HIH hatten mithilfe von sogenannten Finanzrückversicherungsverträgen mit anderen Gesellschaften ihre eigenen Bilanzen kurzfristig aufgebessert. Auch Hannover Rück war Vertragspartner für Finanzrückgeschäfte, die nach Ansicht des Managements in Hannover völlig legal waren.

Gräber und Ludolphs waren die einzigen Manager ausländischer Versicherer, die vor der staatlichen Untersuchungskommission zum HIH-Zusammenbruch aussagten – freiwillig und ohne gesetzliche Verpflichtung. Die Kommission gab im Abschlussbericht keine Empfehlung ab, gegen ihr Unternehmen vorzugehen.

Jetzt will die Apra aber die Aussagen der beiden vor der Untersuchungskommission als Beweise in dem Verfahren um das Berufsverbot heranziehen. Dagegen hatten die beiden vor dem High Court geklagt, die Klage wurde abgewiesen.

„Die Apra hat sich in der HIH-Pleite überhaupt nicht mit Ruhm bekleckert, jetzt will sie die Schuld bei ausländischen Geschäftspartnern der Gesellschaft abladen“, hieß es in Marktkreisen. Im Übrigen sei noch nicht entschieden, wie das Apra-Verfahren ausgehe. Außerdem habe sich in einigen der bisherigen Berufsverbotsverfahren gezeigt, dass die Behörde nach Einsprüchen der Betroffenen die Bescheide zurückziehen musste, weil die Beweislage nicht ausreichend war. Im Zusammenhang mit der HIH-Affäre haben bereits mehrere Manager von HIH selbst, Gen Re, Zurich Financial und anderen Gesellschaften ein solches Verbot erhalten.

Bild(er):

Jürgen Gräber, Vorstand der Hannover Rück

Quelle: Financial Times Deutschland

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