Versicherer DEVK macht sechs Bilanzen auf

Steuer erkennt Abschreibung nicht an · Kunden gewinnen

Von Herbert Fromme, Köln Die mittelgroße Kölner Versicherungsgruppe DEVK Deutsche Eisenbahn Versicherung ändert die Abschlüsse ihrer beiden Lebensversicherer für die Jahre 2000 bis 2005. Damit reagiert das Unternehmen auf die Ergebnisse einer Betriebsprüfung des Finanzamtes, die noch andauert. Allerdings erhält das Finanzamt als Ergebnis der Aktion für die sechs Jahre 25 Mio. Euro weniger. Gleichzeitig führen die beiden Unternehmen zusammen 25 Mio. Euro zusätzlich dem Topf zu, aus dem die Überschüsse für Kunden gespeist werden, der so genannten Rückstellung für die Beitragsrückerstattung. „Wir haben nichts falsch gemacht“, sagte Konzernchef Wilhelm Hülsmann vor Journalisten.

Andere Lebensversicherer dürften ähnliche Probleme haben, erwartet DEVK-Vorstand Bernd Zens.

Die Probleme der DEVK und möglicherweise anderer Versicherer sind eine Spätfolge des Aktiencrashes von 2000 und 2001 sowie des Gestrüpps von Vorschriften, mit denen Gesetzgeber und Steuerbehörden auf Druck der Assekuranz reagierten. Durch den Kurseinbruch drohten Lebensversicherer in eine Schieflage zu geraten.

Die DEVK-Gesellschaften hatten sich in ihren Aktien-Spezialfonds gegen Kursverluste durch Futures abgesichert. Als die Kurse 2000 und 2001 abstürzten, verkauften sie die Futures und konnte so die Auswirkungen mildern. „Die Futures-Erträge haben die Fonds an die Lebensversicherer ausgeschüttet“, sagte Zens. Damit wurden steuerliche Nachteile verhindert. Gleichzeitig schrieb das Unternehmen den Wert der Spezialfonds entsprechend ab. „Die Betriebsprüfung wollte diese Abschreibung nicht anerkennen“, sagte Zens. Denn die DEVK führte die Spezialfonds als Teil des Anlagevermögens. „Bei Abschreibungen auf das Anlagevermögen gibt es sehr hohe Anforderungen“, sagte Vorstand Gottfried Rüßmann. „Da müssen Papiere schon jahrelang unter Wasser sein.“

Ein weiteres Problem entstand der DEVK durch die Buchung von Zinserträgen aus Genussscheinen im Folgejahr. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs müssen Genussscheinzinsen im Anfalljahr verbucht werden. Auch das bereinigt die DEVK mit der Bilanzöffnung.

Quelle: Financial Times Deutschland

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