Versicherer dürfen freier anlegen

Aufsicht BaFin erhöht Hedge-Fonds-Quote auf zehn Prozent · Auslandsinvestitionen erleichtert

Von Herbert Fromme, Köln Die Bundesregierung gibt den Lebensversicherern künftig deutlich mehr Freiraum bei der Kapitalanlage. Bis September will das Finanzministerium eine neue Anlageverordnung erlassen, die von der Finanzaufsicht BaFin vorbereitet wird. „Künftig dürfen Lebensversicherer zehn Prozent des gebundenen Vermögens in Hedge-Fonds und Rohstoffanlagen investieren statt bisher fünf Prozent“, sagte Volker Greve, Leiter des Kompetenzzentrums für Finanzanlagen bei der BaFin. Das gebundene Vermögen umfasst die Mittel, die den Kunden der Lebensversicherer zustehen.

Die BaFin bereitet die Branche mit dieser Änderung der seit 2001 geltenden Verordnung auf den grundlegenden Wandel vor, der ihr mit der Einführung der EU-Richtlinie zu Solvency II ab 2011 oder 2012 bevorsteht. Dann müssen Versicherer ihre Risiken – sowohl auf der Versicherungsseite als auch bei den Kapitalanlagen – je nach Gewicht mit Eigenkapital unterlegen. Quantitative Vorgaben wie die Anlageverordnung spielen dann eine kleinere Rolle.

Unmittelbar habe die Änderung keine praktische Auswirkung, sagte Greve Ende vergangener Woche auf einer Fachtagung in Köln. „Im Jahr 2006 waren nur 0,5 Prozent in Hedge-Fonds angelegt, im Vorjahr waren es 0,4 Prozent.“ Auch die Anlagemöglichkeit in einen einzelnen Hedge-Fonds wird erweitert – von einem Prozent auf drei Prozent des gebundenen Vermögens. „Ich habe nichts gegen Hedge-Fonds“, sagte der BaFin-Spitzenbeamte. Auch Rohstoffanlagen sind möglich, soweit Ertrag oder Rückzahlung an Rohstoff-Indizes gebunden ist.

Die deutschen Versicherer hielten Ende 2006 Kapitalanlagen von über 1100 Mrd. Euro. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verwalteten die Lebensversicherer davon 667 Mrd. Euro. Nach GDV-Angaben hielten sie davon rund zehn Prozent in Aktien – zum Teil indirekt über Spezialfonds – und drei Prozent in Immobilien. Der weit überwiegende Anteil entfiel auf festverzinsliche Wertpapiere. Die Versicherer dürfen nicht mehr als 35 Prozent des gebundenen Kapitals in Risikoanlagen wie Aktien oder Hedge-Fonds investieren.

Mit der neuen Verordnung öffnet die BaFin auch geografisch den Anlagehorizont der deutschen Assekuranz. Bisher musste sie das gebundene Vermögen grundsätzlich in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) anlegen, Investitionen in anderen Ländern waren nur begrenzt möglich. Diese sogenannte Belegenheitsvorschrift wird abgeschafft.

Stattdessen verlangt die BaFin, dass mit der Kapitalanlage verbundene Rechtsrisiken „umfassend und besonders sorgfältig zu prüfen sind“, wenn es sich nicht um EWR-Länder oder um Vollmitgliedsstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit OECD handelt. Praktisch wird damit die Region, in der Lebensversicherer problemlos ihren Kunden zustehende Gelder anlegen können, deutlich erweitert, unter anderem um die USA und Japan.

Ausdrücklich aufgenommen hat die BaFin die Immobilienaktien vom Typ REITs in den Anlagekatalog. Sie werden bei der Höchstquote von 25 Prozent für Immobilien mitgezählt. Die Versicherer hatten befürchtet, dass REITs als Aktien gezählt würden. Von 7,5 Prozent auf zehn Prozent erhöhen will die BaFin die Obergrenze für Asset Backed Securities und Credit Linked Notes. Damit können die Versicherer die Bestände an festverzinslichen Wertpapieren besser diversifizieren.

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Nur Tropfen für die Hecke (englisch: Hedge): Bislang spielen Hedge-Fonds bei den Anlagen der Lebensversicherer keine Rolle

Quelle: Financial Times Deutschland

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