Bundeskartellamt verbietet Mitversicherung

Wiesbadener Versicherungsstelle darf ab 2009 keine Vermögensschadenhaftpflicht-Policen für Wirtschaftsprüfer mehr verkaufen

Das Bundeskartellamt will den Wettbewerb bei Risikohaftpflichtversicherungen für Wirtschafts- und vereidigte Buchprüfer erhöhen. Daher untersagte das Amt der Wiesbadener Versicherungsstelle die gemeinsame Versicherung der Prüfer ab 2009. Ausgenommen: Verträge für die Branchengrößen KPMG, Ernst & Young, PwC sowie Deloitte & Touche.

Die Wiesbadener Versicherungsstelle gehört der Allianz, der Axa, der R+V Allgemeine Versicherung und der Münchener-Rück-Tochter Victoria. Sie verkauft Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen an Wirtschafts- und Buchprüfer sowie Steuerberater. 2006 kam sie auf Prämieneinnahmen von 85 Mio. Euro.

Formal ist sie eine sogenannte institutionalisierte Versicherungsgemeinschaft. Diese Gesellschaften sind vom Kartellverbot freigestellt, sofern ihr Marktanteil nicht über 20 Prozent liegt. Das Kartellamt geht davon aus, dass der Marktanteil der Versicherungsstelle Wiesbaden mehr als 50 Prozent beträgt.

Die Wettbewerbshüter monieren, dass die Versicherer über die Gesellschaft einheitliche Bedingungen und Preise haben und deutliche Prämienerhöhungen durchsetzen konnten, ohne ihre Marktstellung zu gefährden. Auch auf EU-Ebene gibt es Bestrebungen, die gemeinsame Versicherung insgesamt zu untersagen – sehr zum Ärger von Anbietern und Großkunden. Die Versicherungsstelle wiederum wirft dem Kartellamt vor, den Markt falsch zu definieren, und hat gegen das Verbot Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt.

Ab 2009 müssen die Unternehmen der Versicherungsstelle Wiesbaden Wirtschaftsprüfer dem Kartellamt zufolge alleine versichern. Die auf staatliche Anordnung in den 30er-Jahren eingerichtete Versicherungsstelle hält die Entscheidung für unbegründet, weil sie ihren Marktanteil anders definiert als die Wettbewerbshüter. „Das Bundeskartellamt rechnet falsch“, sagte Ulf Pohl, Geschäftsführer der Versicherungsstelle Wiesbaden. Die Behörde müsse auch Anwälte und Steuerberater als Marktteilnehmer betrachten. „Bezieht man diese Berufsgruppen ein, ist unser Anteil unter 20 Prozent.“

Außerdem müsse das Bundeskartellamt den gesamten Markt der Vermögensschadenhaftpflicht ins Auge fassen, also auch den für andere Berufsgruppen. Das gelte auch für den Versicherungsschutz, den in Deutschland tätige Wirtschaftsprüfer im Ausland kaufen.

Bei den Märkten für Wirtschaftsprüfer, Anwälte und Steuerberater handele es sich um unterschiedliche Geschäftsfelder, sagte ein Sprecher des Bundeskartellamts. „Das sind getrennte Märkte, denn es sind unterschiedliche Risiken“, sagte er. Wirtschaftsprüfer hätten zum Beispiel eine größere berufliche Bandbreite und ein deutlich höheres Schadenpotential als Anwälte und Steuerberater.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland

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