Indische Aufsicht stoppt Allianz-Policen

Behörde hält bestimmte Produkte für zu komplex

Von Herbert Fromme, Köln Die Allianz muss eine Niederlage in Indien hinnehmen: Die Versicherungsaufsicht Insurance Regulatory Development Agency (IRDA) hat eine Reihe von fondsgebundenen Lebensversicherungen als „zu komplex“ bezeichnet und verboten. Betroffen sind Bajaj Allianz, ein Gemeinschaftsunternehmen des Münchner Konzerns und des Fahrzeugherstellers Bajaj, sowie die indische Tochter der britischen Aviva-Gruppe. Bei der Allianz machten diese Angebote einen großen Teil des Neugeschäfts aus.

Die Aufseher nahmen die „Actuarial-Funded Unit-Linked Plans“ ins Visier, weil sie ihre Kostenstruktur für intransparent halten. Bei diesen Policen werden jeden Monat Kosten abgezogen, indem der Versicherer die Zahl der Einheiten auf dem Konto des Kunden reduziert.

Zwar seien diese Angebote rein technisch in Ordnung und nicht den Interessen der Kunden entgegengesetzt, stellte die IRDA klar. Allerdings könnten Kunden leicht glauben, dass sie ein höheres Guthaben hätten, als eigentlich zur Verfügung stehe und ihre Risikosituation falsch einschätzen. Die Entscheidung der IRDA wurde nach einer Prüfung durch den Verband der Versicherungsmathematiker gefällt.

In Indien bieten fondsgebundene Versicherungspolicen Kleinverdienern oft die einzige Möglichkeit, an der Börsenentwicklung teilzuhaben. Entsprechend kräftig sind die Wachstumsraten – aber auch die Kündigungszahlen und die Fluktuation von Mitarbeitern und Vertretern. Für die Allianz gehört Indien neben China, Brasilien und Russland zu den wichtigsten Wachstumsmärkten. Die Bajaj Allianz Life ist zweitgrößter private Lebensversicherer. Die Gruppe erwartet dort 2007 Prämien von mehr als 1,6 Mrd. Euro einschließlich Schadenversicherung, so ein Sprecher.

Indien ist nicht der erste Markt, in dem die Allianz ein aggressiv verkauftes fondsgebundenes Lebensversicherungsprodukt zurückziehen musste. 2005 brach das Neugeschäft der Allianz Life in den USA ein. Damals äußerte die Aufsicht Bedenken, dass eine bestimmte fondsgebundene Police in Wirklichkeit eine Investition in Aktien sei. Dafür hatten die Finanzberater, die den Vertrag verkauften, aber keine Lizenz.

Quelle: Financial Times Deutschland

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