Vom Schlimmsten ausgehen

Die Pflichtversicherung für Juristen in freier Praxis reicht nicht immer, um Ansprüche von Mandanten nach einem Fehler zu decken dsfgsd fs

Der Schreck fuhr nicht nur den unmittelbar beteiligten Anwälten in die Glieder. Stolze 480 Mio. Euro Schadensersatz verlangte die Werhahn-Gruppe aus Neuss von der Kanzlei Haarmann Hemmelrath. Das Unternehmen warf den Fachleuten Falschberatung vor. Nach dem Verkauf einer Tochterfirma forderte der Fiskus Steuern auf den Erlös. Genau das sollten die Experten verhindern. Sie hatten Glück, denn die Finanzbehörden zogen ihre Forderung zurück.

„Als der Anspruch an Haarmann Hemmelrath bekannt wurde, haben sich viele Rechtsanwälte Gedanken über ihre Berufshaftpflichtversicherung gemacht“, sagt Dietmar Schmidt, der selbst Anwalt ist und beim amerikanischen Versicherer Liberty arbeitet. Für Schäden in dreistelliger Millionenhöhe haben Anwälte in Deutschland noch nicht haften müssen, aber auch Ansprüche im einstelligen Millionenbereich können einen Juristen ruinieren. Der Schreck, der sich nach den Meldungen um den Fall Haarmann Hemmelrath verbreitete, ist längst verflogen. Anwälte gehen mit ihrer Risikoabsicherung wieder sorglos um. Zu sorglos, findet Schmidt.

Das sehen nicht nur Leute so, die diese Einschätzung schon deshalb haben müssen, weil sie wie Schmidt Policen an Advokaten verkaufen. „Die Kollegen neigen dazu, sich vor dem Schadenfall nicht mit dem Thema Berufshaftpflichtversicherung auseinanderzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Michael Bücken von der Kanzlei Hecker, Werner, Himmelreich & Nacken, der Experte für Fragen der Haftpflichtversicherung der freien Berufe ist.

Für die Zulassung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer müssen Advokaten den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Die Mindestdeckungssumme liegt bei 250 000 Euro für jeweils vier Fälle im Jahr. „Das reicht für viele Anwälte nicht aus“, sagt Mathias Becker vom Berufshaftpflichtversicherer Gothaer. „Die Haftung gegenüber dem Mandanten ist unbegrenzt.“ In Deutschland sind etwa 15 Anbieter im Anwaltsmarkt aktiv. Führend sind Allianz, Axa, HDI-Gerling und Victoria. Zu den am meisten gemeldeten Schäden gehören Fristversäumnisse und das verspätete Vorbringen von Tatsachen in Verfahren.

„Anwälte sollten sich bei jedem Mandanten und bei jedem Mandat fragen, was der schlimmstmögliche Fall ist, der eintreten könnte“, rät Becker. Eine Unterversicherung droht nicht nur bei großen Streitwerten. Bei Beratungstätigkeiten können Schäden entstehen, die weit darüber hinausgehen. Bei großen Projekten sollten Anwälte eigene Policen für dieses Mandat abschließen.

Welche Deckungssummen erforderlich sind, hängt vom individuellen Risiko ab. „Ein einzelner Anwalt, der vor allem Verkehrsrecht macht, braucht eine andere Summe als eine Kanzlei, die Unternehmen bei einem Börsengang berät“, sagt Gunhild Peiniger von PP Business Protection, einer Tochter des Versicherungsmaklers Ecclesia. Wichtige Kriterien sind die Zahl der Personen und die verschiedenen Berufsgruppen, die in einer Kanzlei tätig sind. Nach Peinigers Erfahrungen haben Mittelständler im Schnitt eine Versicherungssumme von 10 bis 20 Mio.Euro.

Vor allem bei Sozietäten gibt es gefährliche Haftungsfallen. Zu katastrophalen Folgen kann es führen, wenn die Juristen unterschiedliche Versicherungssummen haben. Denn im Schadenfall addiert der Versicherer alle Deckungssummen und dividiert sie durch die Zahl der Anwälte – und die weiterer Partner wie Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater. Hat Anwalt A eine Deckungssumme von 10 Mio. Euro und Anwalt B eine von 2 Mio. Euro, wird der Versicherer auch bei einem Schaden von Anwalt A maximal 6 Mio. Euro zahlen. „Partner in einer Sozietät sollten alle die gleiche Deckungssumme haben“, betont Jurist Bücken.

Brechen Sozietäten im Streit auseinander, sollten die ehemaligen Partner immer im Auge haben, dass sie über die Haftung für Schäden in der gemeinsamen Vergangenheit verbunden bleiben. „Die Obliegenheitsverletzung eines Sozius ist die Obliegenheitsverletzung aller“, sagt Bücken. Verhält sich ein ehemaliger Partner bei der Regulierung falsch oder meldet er den Schaden zu spät, müssen auch die einstigen Kollegen darunter leiden. Im schlimmsten Fall bedeutet das, dass der Versicherer für den Anspruch nicht aufkommt.

„Anwälte sollten einen Schaden melden, sobald sie erkannt haben, dass er entstanden ist“, sagt Bücken. „Auf keinen Fall sollten sie ihn selbst bearbeiten.“ In den Regulierungsabteilungen der Versicherer sitzen versierte Spezialisten, die das viel besser können, ist der Jurist überzeugt. „Der Anwalt ist dort in sehr guten Händen.“ Auch die Versicherer verstehen sich als Verteidiger des Anwalts. „Wir übernehmen im Schadenfall für den Anwalt den Abwehrschutz“, sagt Becker von der Gothaer.

Wie viele Schäden die deutschen Juristen produzieren und welche Höhe die Ansprüche erreichen, behalten die Versicherer für sich. „Das ist eines der bestgehütetsten Geheimnisse der Versicherungswirtschaft“, sagt Maklerin Peiniger. Die Zahl der Schäden ist nach Angaben der großen Versicherer in den vergangenen Jahren nicht gestiegen. „Vermutlich sind die Aufwendungen pro Schadenfall im Durchschnitt höher“, sagt Erich Hartmann, Abteilungsleiter für Vermögensschaden-Haftpflicht bei HDI-Gerling. Die Axa weiß es genauer. „Zwischen 2004 und 2007 hat sich die durchschnittliche Schadenhöhe verdoppelt“, berichtet Axa-Sprecherin Sabine Friedrich. Die Mandanten werden anspruchsvoller. Das sei aber keine Besonderheit der Anwaltschaft, sagt Friedrich. „Wir sehen das auch in anderen Haftpflichtbereichen.“

Bild(er):

Im Finale der Fecht-Weltmeisterschaft im Oktober 2006 in Turin kämpft der deutsche Sportsoldat Peter Joppich (l.) gegen den Italiener Andrea Cassara. Joppich gewinnt mit 15:14 Punkten und wird zum zweiten Mal Weltmeister im Florettfechten – Corbis/Serge Timacheff

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland

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