Versicherer klagen über Infopflicht

Abschlusskosten müssen in Euro und Cent angegeben werden · Branche fürchtet Scheintransparenz

Von Herbert Fromme, Köln Die Bundesregierung hat am Freitag erstmals eine Informationspflichtenverordnung für Versicherer erlassen. Gegen heftigen Widerstand der Branche hat sie darin festgeschrieben, dass Lebens- und Krankenversicherer künftig ihre einkalkulierten Abschlusskosten in Euro und Cent und nicht – wie von der Assekuranz verlangt – in Prozentsätzen angeben müssen.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kritisierte die Ungleichbehandlung zwischen Versicherern und anderen Anbietern. „In anderen Finanzbranchen sind nur prozentuale, also relative Kostenangaben vorgegeben“, sagte GDV-Präsident Bernhard Schareck. Nur die Versicherungsbranche müsse in absoluten Beträgen informieren. So werde das Ziel der Vergleichbarkeit verfehlt. Außerdem sei Provisionsschacherei mit den Kunden zu befürchten.

Die neue Verordnung erschwert die Lage der Lebensversicherer weiter. Trotz staatlicher Förderung für Riester- und Rürup-Verträge stockt ihr Neugeschäft, die Prämieneinnahmen gehen 2007 sogar zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik zurück. Die Branche fürchtet, dass sie durch die höhere Transparenz deutlich ins Hintertreffen gegenüber Fonds und anderen Sparangeboten gerät.

Mit der Verordnung kommt die Regierung einer Verpflichtung aus dem neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nach, das am 1. Januar 2008 in Kraft tritt. Darin heißt es, dass die Bundesregierung die Informationspflichten festlegt. Die Infoverordnung wurde nach einem Abstimmungsprozess verschiedener Ministerien von Justizministerin Brigitte Zypries erlassen. Ein Teil tritt mit dem VVG in Kraft, die Offenlegung der Abschlusskosten sowie das neue Produktinformationsblatt aber erst zum 1. Juli 2008.

Die Verordnung enthält eine Reihe von Vorschriften für alle Versicherer. Im Verkaufsprozess müssen sie Angaben über Gesellschaft und Vertreter, Gesamtpreis der Versicherung, Widerrufsrechte und Laufzeit machen. Für Lebens- und Krankenversicherer gelten besondere Vorschriften. Verlangt werden „Angaben zur Höhe der in die Prämie einkalkulierten Kosten; dabei sind die einkalkulierten Abschlusskosten als einheitlicher Gesamtbetrag und die übrigen einkalkulierten Kosten als Anteil an der Jahresprämie unter Angabe der jeweiligen Laufzeit auszuweisen“.

Zu den Abschlusskosten zählen Provisionen und andere Vertriebsaufwendungen sowie die mit dem neuen Vertrag direkt zusammenhängenden Verwaltungskosten. Die Regierung verlangt von der Assekuranz allerdings nur die Offenlegung der einkalkulierten, nicht der tatsächlichen Kosten oder der real gezahlten Provisionen für Vertreter und Vertriebe.

Die Differenz zwischen einkalkulierten und tatsächlichen Kosten decken die Versicherer aus anderen Töpfen, beispielsweise aus Provisionszahlungen von Fonds an die Versicherer bei fondsgebundenen Verträgen oder aus Kostengewinnen, wenn die Verwaltungskosten niedriger als kalkuliert ausfallen.

Die einkalkulierten Abschlusskosten belaufen sich bei vielen Gesellschaften auf rund vier Prozent der insgesamt vom Kunden zu zahlenden Beiträge. Schließt er einen Vertrag über 2400 Euro Jahresprämie und 20 Jahre Laufzeit ab, machen die vier Prozent 1920 Euro aus. Die tatsächlichen Vertriebskosten sind aber in vielen Fällen deutlich höher – beim Verkauf über Vertriebe wie MLP oder AWD muss ein Versicherer schon mehr als sechs Prozent nur für die Provisionen einrechnen. In dem Beispiel wären das 2880 Euro. Auch bei den eigenen Vertretern ist für die Gesellschaften der Verkauf für vier Prozent kaum zu haben.

Die privaten Krankenversicherer sehen sich besonders getroffen. „Das angestrebte Ziel der Verordnung, für den Verbraucher Transparenz herzustellen, wird verfehlt“, beklagte Volker Leienbach, Direktor des Verbands der privaten Krankenversicherung (PKV). Seine Branche kenne unterschiedliche Finanzierungsmodelle für den Vertrieb, so Leienbach. Wenn ein Versicherer die Abschlusskosten über einen monatlichen Beitragszuschlag finanziere, könne er die Gesamtkosten nicht angeben, weil die Laufzeit im Vorfeld nicht bekannt ist.

Die Branche hatte vorgeschlagen, die Abschlusskosten wie in Geschäftsberichten als Prozent der Beitragseinnahmen anzugeben. Sie liegen im Schnitt bei neun Prozent der Beitragszahlungen aller Kunden.

Neu ist das in der Infoverordnung verlangte Produktinformationsblatt, das die wesentlichen Bestandteile des Vertrags „in verständlicher Form“ zusammenfassen soll. Dazu gehören die versicherten Risiken, Leistungsausschlüsse, Hinweise auf die Pflichten des Kunden und auf die Prämie.

Bild(er):

Noch sind es Geheimnisse, doch im Juli 2008 müssen Versicherer ihre Abschlusskosten offenlegen – www.Fotex.dewww.Fotex.de ; FTD-Montage

Quelle: Financial Times Deutschland

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