Streit um die globalen Deckungen

Die Rechtslage in manchen Ländern sorgt für Unsicherheit

Von Herbert Fromme Brechen ein international agierender Konzern und seine Versicherer lokales Recht, wenn sie ein konventionelles globales Versicherungsprogramm auflegen? Möglicherweise in Einzelfällen, glaubt die Versicherungsgruppe Zurich Financial Services (ZFS). Sie hat die Konsequenzen mit speziellen Angeboten in der Industrieversicherung gezogen. Konkurrenten widersprechen.

Das Problem: Viele Länder fordern von Versicherern, die dort tätig sind, eine Zulassung sowie die Zahlung von Versicherungssteuern. Wenn ein Großkonzern in mehr als 100 Ländern Fabriken oder Immobilien versichert, schließt er meistens eine zweistufige Konstruktion ab: Eine Masterpolice deckt den gesamten Konzern ab, dazu kommen örtliche Policen, die mit der Masterpolice koordiniert werden.

Masterpolicen

„Das Problem entsteht dann, wenn sich Deckungslücken auftun“, argumentiert Martin Strnad, Legal Council bei der ZFS. Das ist der Fall, wenn ein Konzern sich weltweit mit 100 Mio. Euro gegen bestimmte Schäden absichert, örtliche Gesellschaften aber in manchen Ländern nur 90 Mio. Euro Kapazität geben oder bei den Versicherungsbedingungen nicht denen des Konzern-Heimatlands entsprechen können.

Die ZFS versucht das Problem mit einer speziellen Zusatzdeckung zu lösen. Darin wird nicht die örtliche Tochter des Konzerns versichert, sondern das finanzielle Interesse der Muttergesellschaft. Kommt es zum Schaden, bekommt die Tochter die 90 Mio. Euro, die Mutter die restlichen 10 Mio. Euro. „Das Finanzrisiko liegt ganz klar am Sitz der Mutter“, sagt Strnad. Deshalb müsse der Versicherer dieses Risikos nicht im Heimatland der Tochter zugelassen sein. „Wir hatten das konkrete Problem eines spanischen Kunden mit einer Tochter in Mexiko.“ Die dort mögliche Versicherungssumme lag unter der vom Kunden global abgeschlossenen. Nach einem Schaden zahlte die ZFS die Differenz zwischen dem örtlich abgerechneten Schaden und der Masterpolice-Deckung an die Mutter. „Natürlich muss man das auch richtig machen, das Geld muss auch an die Mutter fließen und nicht nach Mexiko“, sagt Strnad. Diese Lösung komme ohnehin nur da infrage, wo andere Möglichkeiten wie die in der EU mögliche freie grenzüberschreitende Deckung nicht funktionierten.

Marketing-Gag

Manche Konkurrenten halten die ZFS-Initiative für einen „Marketing-Gag“, nehmen aber nicht öffentlich Stellung. Deutlicher ist der Kölner Fachjurist Theo Langheid. Unter Compliance-Gesichtspunkten sei die Sorge berechtigt, durch den Abschluss eines inländischen Versicherungsvertrags gegen ausländisches Recht zu verstoßen. Aber: „Es werden bereits neue Konstruktionen gepriesen, die von einer Compliance weit entfernt sind, und bewährte Konstruktionen zu Unrecht infrage gestellt“, sagt Langheid mit Joachim Grote in einem Fachaufsatz. Die Versicherung des Finanzinteresses der Mutter sei „deutlich riskanter als die bewährten Deckungen“.

Quelle: Financial Times Deutschland

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