Versicherungsvertreter fühlen sich gegängelt

Der Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK) kritisiert, dass Versicherer ihren gebundenen Vertretern den Wechsel zu einer anderen Gesellschaft erschweren. „Wir hatten bereits über 100 Anfragen von Vermittlern die sich gegängelt fühlen oder darüber beschweren, dass die Versicherer die Abmeldung verzögern“, sagte BVK-Vizepräsident Gerald Archangeli gestern in Bonn. Seit 2007 brauchen Vermittler eine Erlaubnis zum Verkauf von Versicherungen und müssen sich in ein IHK-Register eintragen. Ausschließlichkeitsvertreter, die nur die Verträge eines einzigen Versicherers verkaufen, sind meistens über ihren Versicherer als gebundene Vermittler registriert und besitzen keine eigene Erlaubnis. Will ein Vertreter zu einem anderen Unternehmen wechseln, muss ihn der Versicherer, der ihn angemeldet hat, zuerst abmelden. Nach Ansicht der Vermittler verzögern Versicherer diesen Vorgang absichtlich.

Quelle: Financial Times Deutschland

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit