BaFin kassiert Härtefallfonds

Rechtsschutzversicherer Arag darf Lehman-Opfern nicht mit Notfonds helfen

Der Düsseldorfer Rechtsschutzversicherer Arag ist an der Finanzaufsicht BaFin damit gescheitert, Lehman-Geschädigten und anderen von der Finanzkrise betroffenen Investoren mit einem Notfonds zu helfen. Arag wollte dazu einen Härtefallfonds ins Leben rufen, damit Kunden Rechtsschutz bekommen können, auch wenn ihre Policen das formal ausschließen. „Wir haben von der BaFin eine Absage bekommen“, sagte Arag-Vorstand Jan-Peter Horst.

Bislang haben sich bei Arag mehr als 200 Investoren in Produkte der insolventen US-Bank Lehman-Brothers gemeldet. Hinzu kommen 100 Anleger, die Geld bei der ebenfalls insolventen isländischen Kaupthing Bank investiert haben, sowie weitere 100 Investoren, die anderweitig Geld im Zuge der Finanzkrise verloren haben.

Die Vertragsbedingungen fast aller Rechtsschutzversicherer sehen weitgehende Ausschlüsse für die Übernahme von Kosten vor, die wegen juristischer Auseinandersetzungen aufgrund von Anlageverlusten erfolgen. Dabei sind den Anbietern die Hände gebunden. Selbst wenn sie wollen, können sie vielen Kunden nicht ohne Weiteres Deckung gewähren. Das führt zu Imageproblemen, denn die Geschädigten können die Ablehnung nicht nachvollziehen. Die Gefahr ist groß, dass Kunden ihren Vertrag kündigen. An Neugeschäft zu kommen ist für die Rechtsschutzversicherer aber schwierig, denn der deutsche Markt ist gesättigt.

Die Arag wollte den Hilfefonds für Härtefälle einrichten, die ihr aus der Schadenregulierung bekannt werden, etwa Selbstständige mittleren Alters, die ihre gesamte Altersvorsorge verloren haben. Der Fonds wäre von der Arag mit Mitteln ausgestattet worden. Für welche Kunden die Kosten für die juristische Auseinandersetzung übernommen worden wären, hätte ein unabhängiger Dritter entschieden. Auf die Anfrage der Arag bei der BaFin, ob sie das akzeptieren würde, signalisierte die Finanzaufsicht, für dieses Modell keinen Spielraum zu sehen. Ein offizielles Verbot hat sie nicht ausgesprochen.

Die BaFin will sich zu dem Fall nicht äußern. Offenbar hat die Aufsicht das Modell auf Arbeitsebene strikt juristisch und nicht politisch geprüft. Generell akzeptiert die BaFin keine systematische Kulanzregelungen, weil sie nicht in die Tarife eingepreist sind. Außerdem ist an dem Modell problematisch, dass geschädigte Kunden möglicherweise ungleich behandelt werden, wenn sie erst Ansprüche anmelden, nachdem der Fonds bereits leer ist. „Die BaFin hat eine mögliche Diskriminierung gesehen“, sagte Arag-Vorstand Horst.

Die Arag versucht jetzt, Geschädigte anders zu unterstützen. Kunden könnten auf jeden Fall eine kostenlose telefonische Beratung von Spezialisten in Anspruch nehmen. Bei Bedarf werde der Versicherer auch spezialisierte Anwälte vermitteln.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland

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