Nachlass vor dem Fiskus retten

Mit Lebensversicherungen können Anleger clever Geld vererben oder verschenken

Lebensversicherungen sind ein interessantes Instrument, um die Freibeträge für die Erbschaft- und Schenkungsteuer mehrfach zu nutzen. Das lohnt sich für Wohlhabende und für jene, die Vermögen an Geschwister, Nichten oder Freunde weitergeben wollen. Denn je entfernter der Empfänger mit dem Gönner verwandt ist, desto geringer sind die Freibeträge, und umso mehr Abgaben werden fällig. Wer sein Geld steuersparend weitergeben will, muss allerdings langfristig vorgehen.

Ehepartner haben Freibeträge bis zu 500 000 Euro, Eltern können ihren Kindern innerhalb von zehn Jahren 400 000 Euro zukommen lassen, ohne dass Abgaben an den Fiskus fällig werden. Schwester, Bruder, deren Kinder oder Freunde müssen Steuern zahlen, wenn sie innerhalb von zehn Jahren mehr als 20 000 Euro bekommen.

Um die Freibeträge mehrfach zu nutzen, kann der frühe Abschluss einer Lebensversicherung sinnvoll sein. Wird der Vertrag etwa für die Tochter abgeschlossen, gehört die Police ihr. Die Beiträge zahlt der Vater. Innerhalb von zehn Jahren kann er bis zu 400 000 Euro hineinstecken, für ein Patenkind oder einen Freund wären es bis 20 000 Euro. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann er Tochter, Patenkind oder Freund auf diesem Weg wieder mit der gleichen Summe bedenken. Durch eine geschickte Vertragskonstruktion kann der Geber dafür sorgen, dass der Nehmer nicht vor seinem Tod auf das Geld zugreifen kann. „Setzt er sich selbst unwiderruflich als Bezugsberechtigten ein, wird es für den Empfänger uninteressant, den Vertrag aufzulösen“, erklärt Erich Holzner vom Lebensversicherer Swiss Life. Denn kündigen die Inhaber den Vertrag, fließt das Geld an den Einzahler. „Ob die Vermögensübertragung mithilfe einer Lebensversicherung sinnvoll ist, hängt davon ab, ob man sich frühzeitig von seinem Vermögen trennen will“, sagt Holzner.

Auch bestehende Versicherungsverträge können verschenkt werden. Eine Mutter kann etwa eine auf sie laufende Rentenversicherung an ihren Sohn übertragen. „Welche Konstruktion sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab“, sagt Tatjana Höchstödter, Leiterin Produktmanagement der Lebensversicherer Hamburg-Mannheimer und Victoria, die zur Münchener Rück gehören. „Soll der Lebensunterhalt einer Witwe dauerhaft abgesichert werden, ist der Einschluss einer Hinterbliebenenrente eine gute Lösung.“ Höchstödter empfiehlt Kunden, die Kapital weitergeben wollen, eine auf den eigenen Namen laufende finanzierte Rentenversicherung auf den Begünstigten zu übertragen. Hier sehe das Steuerrecht eine Bewertungsvorschrift vor, die zu einer günstigeren Versteuerung im Schenkungsfall führen kann.

Kunden können wählen zwischen einer Kapitallebens- und einer Rentenversicherung. Beide gibt es in Form der fondsgebundenen Police und als konventionellen Vertrag. Bei Kapitallebenspolicen muss der Kunde den Todesfallschutz mitbezahlen, deshalb halten Experten die reine Rentenversicherung für sinnvoller. Bei der fondsgebundenen Police fließt das Geld in Fonds und über diesen meist in Aktien. Das Kapitalanlagerisiko trägt der Kunde. Dafür sind aber auch die Renditechancen höher, sagen die Anbieter. Allerdings sind diese Policen wegen der vielen Gebühren oft sehr teuer. Bei der konventionellen Rentenversicherung bekommt der Kunde eine Garantieverzinsung und eine Überschussbeteiligung auf den Sparanteil der Beitragszahlung, das heißt nach Abzug der Vermittler- und Verwaltungskosten. „Wer mit dem Vertrag jemanden finanziell absichern will, sollte die klassische Variante wählen“, rät Swiss-Life-Experte Holzner. Steht genug Vermögen zur Verfügung, hält er den fondsgebundenen Vertrag wegen der größeren Renditechancen für besser.

Doch hohe Renditeerwartung und Lebensversicherung vertragen sich nach Auffassung des Versicherungsberaters Detlef Lülsdorf gar nicht: „Wer Wert legt auf eine gute Kapitalanlage, sollte nach einer anderen Variante suchen.“ Man kann Geld auch einfach innerhalb der Freibetragsgrenzen verschenken. „Versicherungen sind teuer, die Kosten sind schwer vergleichbar, und sie sind sehr unflexibel.“

Swiss-Life-Mann Holzner dagegen lässt das Kostenargument nicht gelten: „Bei anderen Formen der Vermögensübertragung fallen auch Gebühren an.“ Schließlich müssten Notare für Erbverträge, Vermögensverwalter für die Kapitalanlage bezahlt werden.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland

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