Angst ist nicht versicherbar

Die Furcht vor Anschlägen oder der Schweinegrippe ist keinReiserücktrittsgrund

Terror in Palma, Schweinegrippe in El Arenal – für Vorsichtige trotz gebuchter Reise Grund genug, Mallorca zu meiden. Sparsame werden sich das dreimal überlegen: Der Reiseversicherer zahlt nicht, wenn der Kunde aus Furcht den Urlaub nicht antritt oder abbricht. „Angst ist nicht versicherbar“, sagt ein Sprecher des Versicherers Hansemerkur.

Extreme Wetterverhältnisse, Unruhen oder Katastrophen am Ferienort sind im Sinne der Versicherungsbedingungen keine hinreichenden Gründe, eine Reise nicht anzutreten. Ist im Café nebenan eine Bombe hochgegangen und der Urlauber will wegen des extremen emotionalen Stresses so schnell wie möglich nach Hause, bekommt er ebenfalls keinen Cent vom Versicherer.

Touristen können Reisen zweifach absichern: Reiserücktritts-Policen erstatten die Stornokosten, wenn ein Kunde den Urlaub absagt. Die Reise gilt allerdings als angetreten, wenn der Kunde am Flughafen eingecheckt hat. Treten dann die ersten Symptome einer schweren Krankheit auf, geht er leer aus. Deshalb kaufen viele diese Verträge in Kombination mit einer Urlaubsabbruch-Police. Muss der Gast vorzeitig nach Hause, erstattet sie zusätzliche Fahrkosten und nicht genutzte Reiseleistungen.

„Der Versicherer kommt nur auf, wenn die Gründe für Absage oder Abbruch im Zusammenhang mit der reisenden Person stehen“, sagt eine Sprecherin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes haben deshalb für diese Policen keine Bedeutung. Bei einer Warnung bieten die Reiseveranstalter meistens kostenlose Umbuchungen an. Die Versicherer leisten, wenn der Kunde erkrankt, einen Unfall hat oder sein Haus in Flammen aufgeht. Auch wenn einem nahen Angehörigen etwas zustößt, zahlen sie.

Bekommt der Kunde die Schweinegrippe vor oder während des Urlaubs, zahlen die meisten Anbieter ebenfalls. Das ist nicht selbstverständlich, denn die Weltgesundheitsorganisation hat diese Erkrankung als Pandemie eingestuft, und viele Versicherer schließen Leistungen im Zusammenhang mit Pandemien aus. Das sehen auch die Empfehlungen des GDV für seine Mitgliedsunternehmen vor. „Wir verzichten bei der Schweinegrippe auf den Ausschluss“, erklärt eine Sprecherin des Reiseversicherers Mondial Assistance/Elvia, einer Tochter der Allianz. Das gilt auch für die Hansemerkur und andere. Hat der Kunde hier eine Reisekrankenversicherung, übernimmt sie die Behandlungskosten für die Influenza A/H1N1. Marktführer Europäische Reiseversicherung behält sich allerdings vor, bei einer Zahl von weltweit mehr als einer Million Erkrankten den Versicherungsschutz einzuschränken. Zurzeit sind weniger als 200 000 Personen infiziert.

Werden Kunden bei einem Anschlag verletzt, kommt der Reisekrankenversicherer für die Behandlung auf. Spricht das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für das Urlaubsland aus, in dem sich der Kunde gerade befindet, gilt der Versicherungsschutz weiterhin – nicht aber, wenn die Reisewarnung vor dem Start in den Urlaub erfolgt ist.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland

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