Teure Fehler

Mit neuen Policen schützen Manager sich vor der Eigenbeteiligung beiD&O-Schäden

Jede Kanzlei, die etwas auf sich hält, lädt zu Informationsveranstaltungen zum Thema. Makler verschicken Tausende von Newslettern. Versicherungseinkäufer suchen händeringend nach Lösungen. Wer mit Managerhaftpflichtversicherung zu tun hat, ist in Aufruhr. Die neue Zwangseigenbeteiligung für Vorstände von Aktiengesellschaften bei einem Schaden in der Berufshaftpflicht sorgt für Unruhe. Manager müssen von einem Schaden zehn Prozent bis zum anderthalbfachen ihres Jahresfestgehalts zahlen.

Mit der sogenannten Directors‘ and Officers‘ Liability (D&O) sichern Firmen Topmanager für den Fall ab, dass sie wegen eines Fehlers Schadenersatz leisten müssen. Zu den großen Anbietern gehören Allianz, Zurich und die US-Gesellschaft Chubb. Immer wieder zahlen Versicherer Millionen für falsche Entscheidungen von Managern, für Ex-Daimler-Chef Jürgen Schrempp über VW-Vorstand Peter Hartz und den Haffa-Brüdern von EM.TV bis zu Siemens-Mann Heinrich von Pierer. Nach der neuen Gesetzeslage hätten sie das 1,5-Fache ihres Jahresgehalts dazulegen müssen.

Manager können sich aber dagegen versichern, diese Eigenbeteiligung selbst aufbringen zu müssen. Fast alle D&O-Anbieter haben entsprechende Selbstbehaltspolicen auf den Markt gebracht. Spätestens bis Ende Juni 2010 müssen Unternehmen die Vereinbarung zur Eigenbeteiligung der Manager bei einem D&O-Schaden unter Dach und Fach haben. „Es ist aber noch vieles unklar“, sagt Alexander Mahnke vom Versicherungsmakler Aon Jauch & Hübener. Im Markt hat sich noch kein einheitliches Konzept durchgesetzt. Die Versicherer ringen mit verschiedenen Lösungen. „Sie bringen Bedingungen auf den Markt, die sie später überarbeiten“, sagt Mahnke.

Schwierig ist das Zusammenspiel zwischen regulärer D&O und Selbstbehaltspolice. Die Prämie für die D&O zahlt üblicherweise das Unternehmen, die Absicherung der Eigenbeteiligung muss der Manager selbst tragen. Manche Versicherer bieten beides im Paket an, manche auch separate Verträge. „Sinnvoll ist, beides beim gleichen Versicherer abzuschließen, damit es im Schadenfall keine Abwicklungsprobleme gibt“, sagt Mahnke. Dann stellt sich unter anderem die Frage, ob die Deckungssummen gegeneinander aufgerechnet werden oder nicht. Werden sie jeweils angerechnet, hat der Versicherer ein geringeres Risiko, die Kunden haben aber möglicherweise ein zu geringe Deckung. Liegen die Verträge bei verschiedenen Versicherern, muss genauestens geklärt werden, unter welchen Umständen die Eigenbeteiligungspolice zieht.

Noch ist die Zahl der verkauften Selbstbehaltspolicen überschaubar. Der Geschäft wird im ersten Halbjahr 2010 verteilt, erwartet Heiner Eickhoff vom Kölner Assekurateur Dual. Das Unternehmen hat als erstes eine separate Selbstbehaltspolice auf den Markt gebracht. „Nicht jeder Manager will, dass sein Unternehmen oder dessen Versicherungsmakler Kenntnis über seine Selbstbehalts-Police hat“, sagt er. Abschlüsse verzeichnet er noch nicht sehr viele. „Wir haben erst zwei Hände voll von Verträgen, aber sehr viele Angebote gemacht“, sagt er.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland

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