Kunstfehler

Sammler von Kunst- und Liebhaberstücken sind oft unterversichert, denn dieHausratversicherung greift nicht

Die Gastgeberin war schockiert. Der Abend war so schön gewesen. Sie hatte für 20 Bekannte ein tolles Essen gekocht. Umso größer war das Entsetzen am nächsten Morgen: Der teure Ring, ein Liebhaberstück, war weg. Er hatte im Badezimmer in einer Schatulle gelegen. Einer der Bekannten musste ihn unbemerkt mitgenommen haben. Die Frau zeigte den Diebstahl an. Doch die Ermittlungen der Polizei brachten kein Ergebnis. Dann kam der nächste Schlag. Die Hausratversicherung wollte keinen Cent zahlen, denn es gab keine Einbruchsspuren.

„Eine herkömmliche Hausratpolice springt nur bei benannten Gefahren ein, also bei Einbruch, Feuer, Vandalismus, Wasserschäden oder Sturm und Hagel“, erklärt Jennifer Orlowitsch, Produktmanagerin und technische Underwriterin für Vermögenswerte beim Spezialversicherer Hiscox. „Außerdem kommt sie nur bis zu einem bestimmten Betrag für den Schaden auf.“ Wohlhabende mit teuren Designermöbeln und wertvollen Kunstgegenständen zahlen jährlich hohe Summen für ihre Hausratversicherungen. Dass sie im Schadensfall auch für Bilder, Skulpturen oder andere kostbare Sammlerstücke aufkommt, halten viele für selbstverständlich. Aber das ist ein weit verbreiterter Irrtum.

Dem erlag auch ein Kunstsammler, dessen Haushaltshilfe beim Staubwischen eine großformatige Kunstfotografie von der Wand gerissen hatte. Das Foto war auf einer Aluplatte angebracht, die an der Ecke eine Delle erhielt und nicht mehr restauriert werden konnte. Gehen teure Bilder oder Skulpturen in die Brüche, springt eine Kunstversicherung ein. Sie kommt für alle Schäden auf, die der Versicherer nicht ausschließt.

„Der Versicherte hat in diesem Fall Anspruch darauf, dass sein Kunstversicherer zahlt, denn der übernimmt Schäden sowohl bei Nachlässigkeit als auch bei mutwilliger Zerstörung durch Dritte“, sagt Madeleine Schulz vom Makler Funk Fine Arts. Sie schätzt, dass allein aus Unachtsamkeit jährlich mehrere Tausend Kunstwerke zu Schaden kommen. Doch nur etwa die Hälfte aller Haushalte mit teurer Kunst seien mit einer ausreichenden Police abgesichert.

Schulz empfiehlt den Abschluss einer Kunstpolice ab einem Sammlungswert von 50 000 Euro. „Bei Silberbesteck oder edlen Vasen könnte eine Hausratversicherung mit hoher Deckungssumme noch reichen“, sagt sie. Für wertvollere Kunstwerke sollten sich Privateigentümer für eine Spezialversicherung entscheiden. „Sie schließt auch Aufenthalte beim Restaurator ein oder die Ausleihe an ein Museum“, sagt sie. Der Kunstbegriff der Versicherer ist weit gefasst. „Versichert ist alles, was auf internationalen Sammlermärkten gehandelt wird“, sagt Stefan Horsthemke, Geschäftsführer des Deutschlandgeschäfts beim Spezialversicherer Axa Art. Das können auch historische Spazierstocksammlungen oder Oldtimer sein.

Wollen Kunstliebhaber eine Police abschließen, dokumentiert der Versicherer alle Kunstwerke und legt mit dem Kunden eine Versicherungshöhe für jedes einzelne Objekt fest. Sie kann angepasst werden, wenn das Gemälde an Wert gewinnt oder verliert. „Gerade junge Kunst ist häufiger Wertschwankungen unterworfen“, sagt Schulz. Dafür bieten viele Versicherer Sicherheitspuffer für kurzfristige Wertsteigerungen an. Manche Unternehmen schicken jährlich einen Experten vorbei, der den Wert des Gegenstandes neu bestimmt und den Preis für die Police anpasst. Andere bestehen auf eine vierteljährliche Inspektion der Bilder.

Beim Versicherer Axa Art kostet die günstigste Police 500 Euro pro Jahr, nach oben gibt es keine Grenzen. „Bei einer Versicherungssumme von 1 Mio. Euro sind das etwa 2 bis 2,8 Promille, also zwischen 2000Euro und 2800 Euro“, sagt Horsthemke. Wächst die Sammlung, und ihr Wert liegt über einer Versicherungssumme von 500 000 Euro, ist der Preis bei vielen Anbietern verhandelbar. „Übersteigt die Versicherungssumme die Millionengrenze, hat der Makler noch mehr Möglichkeiten, mit dem Versicherer Sonderkonditionen zu vereinbaren“, sagt Maklerin Schulz.

Die Besitzerin des Rings hatte eine Kunstversicherung abgeschlossen. Sie übernahm den Schaden. In den Datenbanken für Kunstraub ist der Schmuck nicht aufgetaucht.

Anne-Christin Gröger

Quelle: Financial Times Deutschland

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit