Steuererklärung per Mausklick

Die „Elster“ erleichtert Buchhaltern zwar die Arbeit. Den Steuerberater ersetzt sie aber nicht

Von Anne-Christin Gröger

Sie ist unbeliebt, und das ist kein Wunder. Unterlagen sortieren, sich durch Belege wühlen, rechnen, bis der Kopf qualmt – niemand macht seine Steuererklärung gern. Wenn die Abgabefrist naht, brüten viele Unternehmer oder ihre Mitarbeiter nächtelang über Stapeln von Formularen.

Immerhin erleichtern die Finanzbehörden Unternehmen und Privatleuten seit einigen Jahren die zähe Arbeit. Denn Steuerzahler können ihre Formulare auch über das Internet abgeben und so Papierberge vermeiden. Die Elektronische Steuererklärung, kurz „Elster“, soll Firmen die unliebsame Arbeit vereinfachen und den Finanzämtern weniger Aufwand in der Verwaltung bescheren. Etwa 26 Prozent der Steuerzahler nutzen das Formular schon. Auch bei mittelständischen Unternehmen setzt es sich langsam durch.

Eigentlich ist die Steuererklärung über das Internet eine gute Sache. Mitarbeiter können ein offizielles Online-Programm der Finanzverwaltung aus dem Internet in der aktuellen Version herunterladen oder direkt beim Finanzamt als CD-Rom abholen. Die Elster-Formulare lassen sich gleich am Computer ausfüllen und per Mausklick an die Finanzbehörde abschicken – wenn es sein muss, auch wenige Minuten vor Ablauf der Abgabefrist.

Dazu können sich Unternehmen kostenlos beim Elster-Portal der Finanzverwaltung anmelden und ihre Daten sowie die elektronische Unterschrift bei der Behörde hinterlegen. Nach der Registrierung bekommen sie Login-Daten zugeschickt und können sich damit jederzeit beim Finanzamt identifizieren. Buchungsbelege und Lohnbescheinigungen lassen sich so online abgeben.

Die Vorteile liegen für Charlotte Weigelt vom Bayerischen Landesamt für Steuern auf der Hand: „Buchhaltungen müssen die Erklärung nicht mehr ausdrucken, unterschreiben und per Post zum Finanzamt schicken“, sagt sie. Wer online abgibt, bekommt zudem schneller eine Rückerstattung – oder auch die Aufforderung zur Nachzahlung. „Die Finanzämter sind angehalten, mit Elster bearbeitete Steuererklärungen vorrangig zu bearbeiten“, sagt Weigelt.

Wolfgang Wawro, Vorstandsmitglied im Deutschen Steuerberaterverband, ist da etwas kritischer. Unternehmen könnten mit „Elster“ zwar Zeit und Nerven sparen. „Das Risiko, dass der Buchhalter Korrekturen eingeben muss, weil er in der Zeile verrutscht ist oder einen Zahlendreher in das Formular eingegeben hat, ist praktisch ausgeschlossen“, sagt er.

Aber: „Elster nutzt vor allem den Finanzämtern. Für sie ist der Bearbeitungsaufwand wesentlich geringer.“ Elektronische Steuererklärungen sparen Platz im Archiv und entlasten die Sachbearbeiter. Da die Daten direkt auf dem Computer landen prüft er auch gleich die Zahlen. „Entdeckt er Fehler oder Ungereimtheiten, gibt er den Sachbearbeitern Prüfhinweise“, sagt Steuerexpertin Weigelt. „Die Unternehmen müssen fehlende Belege online nachreichen um falsche Angaben zu korrigieren.“

Wawro kritisiert zudem, dass „Elster“ nur denen nutzt, die schon vorher fit darin waren, die Formulare auszufüllen. Sie können Vorteile aus der Steuererklärung per Mausklick ziehen. Steueramateure, die auf Hilfe angewiesen sind, dürften dagegen enttäuscht sein. Konkrete Ratschläge und Steuertipps finden sie bei Elster nicht. Wawro: „Kommerzielle Programme bieten da wesentlich mehr Beratung und Hilfestellung.“

Quelle: Financial Times Deutschland

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