Pensionssicherungsverein wahrt Solidaritätsprinzip

Der Energieversorger Eon und der Technologiekonzern Jenoptik sind vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig endgültig mit der Forderung gescheitert, weniger Beitrag an den Pensionssicherungsverein (PSV) zahlen zu müssen. Unternehmen, die ihren Beschäftigten eine Betriebsrente zusagen, müssen im PSV Mitglied sein. Damit will der Gesetzgeber sichern, dass Beschäftigte ihre betriebliche Altersversorgung nicht verlieren, wenn der Arbeitgeber pleitegeht. Eon und Jenoptik hatten in unterschiedlichen Verfahren geltend gemacht, mit speziellen Konstruktionen die Sicherheit der Betriebsrenten auch für den eigenen Insolvenzfall zu gewährleisten. Aus diesem Grund wollten sie einen geringeren Beitrag zahlen. In vorherigen Instanzen waren sie bereits gescheitert. „Beide Revisonen wurden zurückgewiesen“, sagte eine Sprecherin. Damit haben Eon und Jenoptik alle Rechtsmittel ausgeschöpft.

In den Verfahren ging es um Beitragsbescheide aus den Jahren 2002 bis 2004, nicht jedoch um den aktuellen Beitragsbescheid. Nachdem der PSV 2009 den Beitragssatz auf den Rekordwert von 14,2 Promille angehoben hatte, haben viele Firmen Klagen gegen den Verein angekündigt.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland

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