Abgerechnet wird zum Schluss

Kurz vor Festlegung der neuen EU-Eigenkapitalregeln gehen die Versicherer aufdie Barrikaden

Friederike Krieger

Mit den neuen EU-Eigenkapitalregeln Solvency II ist es wie mit dem Bahnhofsneubau Stuttgart 21: Jahrelang ist das Projekt schon in Planung, doch der größte Protest regt sich erst kurz vor Toresschluss. Dabei geht es im Ergebnis nur um Rechenmodelle, die angeben, wie viel Eigenkapital die Versicherer für die Risiken aus ihrem Geschäft vorhalten müssen.

Der EU sind diese Zahlen sehr wichtig. Mit der neuen Richtlinie will sie verhindern, dass Versicherer pleitegehen und die Verpflichtungen gegenüber Kunden und von Geschädigten nicht mehr erfüllen können. Die Richtlinie sieht einheitliche Regeln für die Eigenkapitalausstattung für alle europäischen Versicherer vor, macht Vorschriften für das Risikomanagement und fordert umfangreiche Berichtspflichten gegenüber der Aufsicht und der Öffentlichkeit.

Anders als bisher richtet sich das nötige Eigenkapital nicht mehr nach dem Prämienvolumen, sondern nach den eingegangenen Risiken. Versicherer müssen Eigenmittel für Risiken aus Versicherungsverträgen sowie Kapitalanlagen vorhalten.

Den letzten Testlauf für die neuen Regeln, die sogenannte fünfte quantitative Auswirkungsstudie (QIS 5), haben die Versicherer Ende 2010 absolviert. Auf Basis dieser Daten will die EU die endgültige Fassung von Solvency II festlegen. Anfang 2013 sollen die Regeln in Kraft treten.

Kleine Versicherer kritisieren die Vorgaben schon lange. Sie fühlen sich überfordert und fürchten, vom Markt gedrängt zu werden. Große Versicherer, denen eine Marktbereinigung gar nicht so unrecht ist, haben Solvency II dagegen immer befürwortet.

Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Regeln bis vor Kurzem stets gegen interne Kritiker verteidigt und Konflikte in der Branche zu kaschieren versucht. Doch die wachsende Unzufriedenheit der kleineren Mitgliedsunternehmen hat nun auch den Verband auf die Barrikaden getrieben. Den Testlauf QIS 5 wertet er als Desaster. „Diese Generalprobe ist nicht gelungen“, sagt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung. „Solvency II ist auf dieser Basis nicht machbar.“ Er wirft den europäischen Versicherungsaufsehern massive Schlamperei vor. „Die Unterlagen waren fehlerhaft und unverständlich, die endgültigen Texte kamen erst zwei Wochen vor Ende der Abgabefrist“, kritisiert von Fürstenwerth.

Auch bei der inhaltlichen Kritik geht der Verband zur Sache – und prophezeit das Ende der klassischen Lebensversicherung. Die Zinsannahmen führten zu heftigen Schwankungen im Eigenkapitalbedarf, moniert von Fürstenwerth. Auf dieser Grundlage könnten die Versicherer keine langfristigen Zinsgarantien mehr geben.

Bei den Kapitalanlagen dränge Solvency II die Versicherer in kurzfristige Investments. „Unsere Rolle als langfristiger Investor auf den Kapitalmärkten können Sie dann vergessen“, sagt von Fürstenwerth. Das hätte einschneidende Folgen für die europäischen Volkswirtschaften, denn die Versicherer zählen zu den größten institutionellen Anlegern.

Carsten Zielke, Versicherungsexperte der Bank Société Générale, hält die Bedenken des GDV für berechtigt. „Durch Solvency II könnten die Kreditkosten für kleine und mittlere Unternehmen steigen“, sagt er. Bankanleihen, bisher eine sehr beliebte Anlageklasse der Assekuranz, würden für Versicherer unattraktiv, da die Papiere eine hohe Eigenkapitalunterlegung erfordern. Wenn die Banken keine Käufer mehr für ihre Anleihen finden, müssten sie Risiken in ihren eigenen Büchern lassen und mit Eigenkapital unterlegen. Für die zusätzlichen Kosten würden dann die Kreditnehmer zur Kasse gebeten. „Die Versicherer würden durch die neuen Regeln zu Staatsfinanzierern“, sagt Zielke. Denn im Gegensatz zu Aktien, Immobilien und Unternehmensanleihen müssen die Gesellschaften für Staatsanleihen kein zusätzliches Eigenkapital vorhalten. Zielke hält diesen Anreiz vor allem in der Lebensversicherung für bedenklich. „Dann hätte man die Privatisierung der Altersvorsorge auch gleich bleiben lassen können.“

Er glaubt nicht, dass Übergangsfristen eine Lösung für die vielfältigen Probleme sind. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die eher zu den kleineren Anbietern zählen, hatten eine generelle fünfjährige Übergangsfrist ab 2013 gefordert. In diesem Zeitraum soll die Finanzaufsicht BaFin die neuen Werte zwar abfragen, eine Verletzung der Vorschriften aber nicht sanktionieren. „Auch in fünf Jahren werden die Regeln nicht anwendbar sein“, sagte Zielke. Solvency II müsse geändert werden.

Der zur Munich Re gehörende große Versicherer Ergo teilt die harsche Kritik an den neuen Regeln nicht. „Solvency II ist ein komplexes Projekt mit einem engen Zeitplan. Dass das eine oder andere nicht auf Anhieb rund läuft, ist normal“, sagt Vorstandsmitglied Christoph Jurecka mit Blick auf QIS 5.

Die Eigenkapitalregeln seien sinnvoll und sorgten für mehr Transparenz. „Solvency II erlaubt eine ökonomische Sicht auf das Geschäft der Versicherer“, sagt Jurecka. Dafür müsse man etwa ein sperriges Standardmodell zur Berechnung des Eigenkapitalbedarfs in Kauf nehmen. „Unser Geschäft ist nun mal komplex. Wäre das Modell zu einfach, würde es wahrscheinlich keine ökonomisch korrekte Sicht mehr bieten.“ Ergo selbst allerdings wird das Standardmodell nicht verwenden – sondern zusammen mit der Mutter Munich Re ein eigenes Risikomodell.

Quelle: Financial Times Deutschland

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