Auf Nummer sicher

Ausgenommen Wer wegen der Unruhen eine Reise nach Nordafrika nicht antritt oder vorzeitig beendet, bekommt von der Rücktritt- oder Abbruchversicherung keine Entschädigung. Diese Policen greifen nämlich nur bei Krankheit oder dem Tod eines nahen Angehörigen. Die Urlauber sind also auf die Kulanz des Veranstalters angewiesen.

Abgedeckt Wird der Reisende hingegen in einem Scharmützel verletzt, leisten die private Krankenversicherung oder die Auslandsreisekrankenversicherung in der Regel – und zahlen oft auch den Rücktransport. Hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen, sind die Versicherer aber nicht mehr verpflichtet zu zahlen.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit