Autoversicherer fürchten nach Urteil Regresslawine

BGH stellt neue Regeln für die Haftung von Zugmaschinen und Anhängern auf //Assekuranz muss Akten aus drei Jahren wieder öffnen

Friederike Krieger , Köln

Versicherer von LKW-Anhängern müssen mit einer Flut von Regressansprüchen anderer Gesellschaften rechnen. Das ist die Folge eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Anhängerhaftung von Ende Oktober 2010 (IV ZR 279/08). „Ansprüche aus Altschäden verjähren erst nach drei Jahren“, sagt Ralf Schurer vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Da kommen eine Menge Regresse auf Anhänger-Versicherer zu.“

Wenn bisher ein LKW mit Anhänger in einen Unfall verwickelt wurde und Schäden bei Dritten anrichtete, zahlte fast immer allein der Versicherer des LKW. Der Versicherer des Anhängers wurde nur zur Kasse gebeten, wenn Mängel am Fahrzeug den Unfall mitverursacht haben. Laut dem BGH-Urteil muss der Haftpflichtversicherer des Anhängers künftig immer die Hälfte des Schadens zahlen. Die Folge: Gesellschaften, die Zugmaschinen und LKW versichert hatten und deshalb Schäden beglichen, werden sich die Hälfte bei den Anhängerversicherern wiederholen, wenn der Hänger verwickelt war.

Das Problem hat die Branche selbst angeschoben. Zwei Gesellschaften konnten sich nicht einigen. Der Fahrer eines Traktors mit Anhänger war Ende Dezember 2006 zu schnell unterwegs. Bei einem Bremsmanöver scherte der Anhänger aus, beschädigte einen PKW und verletzte die Beifahrerin. Der Versicherer des Traktors übernahm zwar den Schadenersatz und das Schmerzensgeld von rund 13 000 Euro, verlangte aber eine Beteiligung des Anhänger-Versicherers. Folge ist nun das Urteil.

Das sorgt dafür, dass die Branche völlig neu kalkulieren muss. Während Haftpflichtpolicen für den LKW leicht 3000 Euro kosten, sind sie für Anhänger schon ab 80 Euro zu haben. Das wird sich ändern. „Aber wegen der möglichen Regresse können wir uns bei der Kalkulation der Prämien nicht mehr auf den Schadenaufwand aus der Vergangenheit verlassen“, sagt Stefan Beckmeyer von HDI-Gerling Industrie. Der GDV wird politisch aktiv: „Wir setzen darauf, dass der Gesetzgeber die ursprüngliche Rechtslage wiederherstellt“, sagt Schurer.

Quelle: Financial Times Deutschland

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