Schiff in Not

Schäden an teuren Jachten können in die Millionen gehen // Größtes Risiko anLand

Mastbruch bei den Scilly-Inseln in Großbritannien, Kollision in Cannes, Großbrand in Berliner Jachthafen. Fein säuberlich listet der Hamburger Jachtversicherer Pantaenius auf seiner Internetseite maritime Großschäden auf. Nicht selten entstehen bei der Bergung sowie bei der Reparatur der Boote Schäden in Millionenhöhe. Vor allem die Frage der Haftung bei Schäden an fremden Schiffen gerät schnell zu einem Vabanquespiel. Denn bis heute besteht für Boots- und Jachteigner in Deutschland keine Verpflichtung, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Im Ausland ist dagegen eine Bootshaftpflichtversicherung oftmals obligatorisch. Nach den Erfahrungen der Spezialversicherer scheuen vor allem Besitzer von kleineren Schiffen häufig die Kosten einer Versicherung. „Dabei gibt es für 50 Euro im Jahr schon vernünftigen Versicherungsschutz“, sagt Rainer Kugler, Versicherungsmakler bei Wehring & Wolfes.

Auch Jürgen Feyerabend von der Kreuzerabteilung des Deutschen Segler-Verbands kann seinen Segelfreunden eine Bootshaftpflicht „nur wärmstens ans Herz legen“. Eine Kaskoversicherung sei ebenfalls meist angeraten. Denn das größte Schadensrisiko orten Fachmänner wie Feyerabend nicht auf hoher See, sondern zu Land – wenn die Boote und Yachten im Winter gelagert werden. Die Versicherungsgesellschaften verzeichnen jeden Winter diverse Hallenbrände, die den Schiffseignern nicht selten einen Totalverlust bescheren. Wer in solchen Fällen keine Jacht-Kaskoversicherung besitzt, kann sein Schiff meist abschreiben.

Die Höhe der Prämie richtet sich unter anderem nach Fahrtgebiet und dem Wert des Schiffes. In dem Versicherungsvertrag sollte eine ausreichend hohe Summe für Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten enthalten sein, denn die Entsorgungskosten nach einem Feuer können mitunter sehr hoch werden.

Genau prüfen sollte man den Deckungsbereich. In der Regel unterscheiden die Versicherer hier zwischen „Binnengewässern“, „europäischen Küstengewässern“ und „weltweit“. Wer eine Deckung für europäische Gewässer vereinbart, sollte darauf achten, dass keine unpräzisen Einschränkungen gemacht werden und die ans Mittelmeer grenzende nordafrikanische Küste nicht ausgeschlossen ist.

Nach Auskunft von Kugler bieten einige Versicherer eine „Fahrtgrenzüberschreitung“ an. „Wenn die Winde gerade passen, kann man sein abgestecktes Fahrgebiet dann auch mal überschreiten“, sagt er. Der grenzüberschreitende Versicherungsschutz gelte jedoch lediglich für einen Zeitraum von sechs Wochen. „Die meisten Leute gehen vorsichtig mit ihren Fahrtgebieten um“, meint Holger Flindt vom Hamburger Versicherungsspezialisten Pantaenius. Dennoch bietet Flindt bei der Kaskoversicherung auch einen Schutz im Fall von Piraterie an. Doch diese Option interessiere nur einen ganz kleinen Kreis seiner Kunden. „Die wenigsten sind Weltenbummler“, so Flindt.

Quelle: Financial Times Deutschland

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