Kein Zuschlag für Prämien in Raten

Landgericht Stuttgart kassiert intransparente Klauseln der StuttgarterLebensversicherung

Morgen wird das Landgericht Hamburg seine Entscheidung zu Zuschlägen für gestückelte Prämienzahlungen bekannt geben, über die Verbraucherschützer mit den Versicherern Ergo, Signal Iduna und der Talanx-Tochter Neue Leben streiten. Die Verbraucherzentrale Hamburg ist zuversichtlich, zu gewinnen. Denn das Landgericht Stuttgart hat in der vergangenen Woche umstrittene Klauseln der Stuttgarter Lebensversicherung zu Zuschlägen kassiert.

Hintergrund des Streits: Versicherer nehmen einen Zuschlag von in der Regel fünf Prozent des Jahresbeitrags, wenn Kunden ihre Beiträge nicht für ein Jahr, sondern halb-, vierteljährlich oder monatlich zahlen. Bei einer privaten Rentenpolice mit einem Beitrag von 500 Euro im Monat sind das monatlich 25 Euro. Vor deutschen Gerichten sind Hunderte von Fällen in dieser Sache anhängig. Allein die Kölner Kanzlei Bach, Langheid & Dallmayr, die nur Versicherungsgesellschaften vertritt, betreut 170 Verfahren. Davon ist rund die Hälfte entschieden „Bis auf einen Fall, der noch in der Berufung ist, sind alle Verfahren zugunsten der Versicherer ausgegangen“, sagt Anwalt Theo Langheid.

Bei den meisten Verfahren seiner Kanzlei geht es um Individualklagen, das heißt, hier wehren sich einzelne Verbraucher. Sie fordern Zuschläge zurück oder verlangen die Rückabwicklung ihrer Verträge. „Solche Einzelverfahren versanden“, sagt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Die Versicherer wollen keine Grundsatzentscheidung.“ Die Verbraucherschützer haben sich deshalb für das Verbandsklageverfahren entschieden, mit dem sie flächendeckend gegen die Versicherer mit Abmahnungen vorgehen können. Klagen laufen unter anderem noch gegen R+V und Zurich.

Das Argument der Verbraucherschützer: Da Prämien im Voraus fällig werden, geben die Versicherer den Kunden formal einen Kredit. Der Zuschlag für die Ratenzahlung müsse als effektiver Jahreszins ausgewiesen werden, fordern sie. Assekuranzanwalt Langheid hält das für abwegig. „Das ist kein Fall eines Verbraucherkredits“, sagt er.

Bei den vom Landgericht Stuttgart kassierten Klauseln ging es allerdings nicht um die Frage des Jahreszinses. Die Stuttgarter Leben macht in den monierten Passagen zu allgemeine Angaben. In Bezug auf Ratenzahlungen heißt es nur: „In diesen Fällen sind in den mit Ihnen vereinbarten Raten Zuschläge enthalten“ und „Hierfür werden Ratenzuschläge erhoben“. Das verstoße gegen das Transparenzgebot, urteilten die Richter.

Die Stuttgarter Leben geht gegen die Entscheidung in Berufung. Sie begründet die Zuschläge mit dem Verwaltungsaufwand, der durch die gestückelte Zahlungsweise entsteht. Das Oberlandesgericht Stuttgart habe in einer Entscheidung vom März identische Vereinbarungen über Ratenzahlungszuschläge in seinen Versicherungsbedingungen als rechtlich wirksam angesehen, teilt das Unternehmen mit.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland

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