Ex-Chefs der BayernLB angeklagt

Aufarbeitung des Kaufs der ehemaligen Österreich-Tochter // Relevanz fürZivilverfahren

Rolf Lebert, Frankfurt,

Gerhard Hegmann, München,

und Friederike Krieger, Köln

Acht frühere Vorstände der BayernLB sollen wegen der skandalträchtigen Übernahme der österreichischen Hypo Group Alpe Adria (HGAA) vor Gericht gestellt werden. Die Staatsanwaltschaft München hat die Anklageschrift vergangene Woche an die Verfahrensbeteiligten übermittelt. Den Beschuldigten werden unter anderem grobe Pflichtverletzung, Untreue und Korruption vorgeworfen.

Die BayernLB hatte die Mehrheit der HGAA im März 2007 für rund 1,63 Mrd. Euro übernommen. Nach Verlusten von insgesamt 3,7 Mrd. Euro gelang im Dezember 2009 die Trennung von dem Engagement. Der Staat Österreich hatte sich zuvor bereit erklärt, die HGAA für den symbolischen Betrag von 1 Euro wieder zurückzunehmen.

Zu den prominentesten Angeklagten gehören neben dem damaligen Vorstandschef Werner Schmidt der Finanzchef aus dieser Zeit, Michael Kemmer, und der seinerzeitige Risikovorstand Gerhard Gribkowsky. Letzterer sitzt zurzeit wegen eines Korruptionsvorwurfs in einem anderen Fall in Untersuchungshaft.

Kemmer ist als Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands deutscher Banken der einzige Angeklagte, der noch aktiv in der Öffentlichkeit steht. Auch nach der Anklageerhebung steht der Verband, der die privaten Institute vertritt, nach eigenen Angaben uneingeschränkt hinter ihm.

Umstände und Verlauf der HGAA-Affäre waren stets hochpolitisch – war doch die bayerische Staatsregierung durch ihre starke Stellung im Verwaltungsrat der BayernLB eng in die Entscheidungen einbezogen. Das ist auch der Grund, weshalb frühere Verwaltungsratsmitglieder mit zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen rechnen müssen. Gegen die jetzt angeklagten Vorstände wurden derartige Verfahren bereits eingeleitet.

Für die geplanten und laufenden Zivilverfahren ist das Strafverfahren – sofern die Anklage vor Gericht zugelassen wird – ein wichtiger Faktor: Die Haftpflichtversicherung der früheren Manager (D&O-Versicherung) zahlt nämlich nur dann Schadensersatz, wenn kein schuldhaftes Verhalten vorliegt. Sollten den Angeklagten grobe Pflichtverletzungen nachgewiesen werden, lehnt die Versicherung den Schadensausgleich ab. „Managerhaftpflichtversicherungen leisten nicht bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen“, sagt Christian Becker von der Kanzlei Wilhelm Rechtsanwälte.

Die BayernLB hatte für ihre Ex-Manager eine solche D&O-Police mit einer Deckung von 105 Mio. Euro bei einem Versicherungskonsortium abgeschlossen, das von der Bermuda-Gesellschaft XL Insurance geführt wird. Bestandteil dieser Policen ist auch die Übernahme der Verteidigungskosten. Sollten die Manager schuldig gesprochen werden, könnte die Versicherung sogar diese Auslagen von ihnen zurückfordern.

Wegen der politischen Brisanz des Verfahrens hat die bayerische Staatsregierung dem Vernehmen nach ein hohes Interesse daran, dass es bis zur Landtagswahl 2013 abgeschlossen ist. Immerhin hat es die verantwortliche Staatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl gerade noch geschafft, Anklage zu erheben, bevor sie am 31. Mai ein Richteramt antrat. Beobachter rechnen mit einem komplizierten Verfahren, in dem Gutachter eine entscheidende Rolle spielen werden.

Quelle: Financial Times Deutschland

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