PKV erlässt Bedürftigen die Schulden

Krankenversicherer und Politik finden Kompromiss

Ilse Schlingensiepen , Köln

Für Hartz-IV-Empfänger, die Schulden bei ihrem privaten Krankenversicherer (PKV) haben, zeichnet sich eine Lösung ab. Das Bundesarbeitsministerium und der PKV-Verband haben sich darauf verständigt, dass die Versicherer den betroffenen Kunden die Rückstände erlassen. Im Gegenzug erhalten sie künftig die Beiträge direkt von den Jobcentern oder Sozialhilfeträgern. Das Bundesgesundheitsministerium wird in einem der laufenden Gesetzgebungsverfahren dafür die Grundlagen legen.

Privat versicherte Hartz-IV-Empfänger – häufig ehemalige Selbstständige – erhielten lange Zeit von den Jobcentern für ihren Krankenversicherungsschutz maximal 131 Euro. Das ist der Betrag, den es für einen gesetzlich Versicherten gibt. Obwohl die PKV-Unternehmen im Basistarif, eine Art Sozialtarif, die Beiträge für Bedürftige halbieren müssen, reichten die 131 Euro häufig nicht aus.

Im Januar 2011 hatte das Bundessozialgericht zwar geregelt, dass die Hartz-IV-Träger die tatsächlichen PKV-Beiträge erstatten müssen. Ungeklärt blieb aber, was mit den bis dato aufgelaufenen Schulden passiert.

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums bestätigte einen Bericht des „Tagesspiegel“, dass sich die Politik und der PKV-Verband jetzt fachlich auf eine Lösung des Problems verständigt haben.

Ein Sprecher des PKV-Verbands wollte zu den laufenden Gesprächen nicht Stellung nehmen. Dass es bereits eine Einigung gibt, bestätigte er nicht. Nach Angaben des Verbands sind bundesweit rund 8500 Hartz-IV-Empfänger im Basistarif versichert, nicht alle von ihnen sind Beiträge schuldig geblieben.

Der Verband kann über aufgelaufene Rückstände nicht verhandeln, verzichten müssen die einzelnen Versicherer. Allerdings ist ein solcher Verzicht auf Prämieneinnahmen nicht unproblematisch, er müsste mit der Finanzaufsicht BaFin abgestimmt werden. Der BaFin ist eine Einigung zwischen PKV-Verband und Arbeitsministerium nach eigenen Angaben bisher nicht bekannt. Es ist aber unwahrscheinlich, dass sich die Aufseher der Lösung widersetzen würden. Schließlich bestehen kaum Aussichten, dass die Unternehmen die ausstehenden Beiträge jemals erhalten – sie müssten sie größtenteils ohnehin über kurz oder lang abschreiben.

Quelle: Financial Times Deutschland

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