Mit Schutz der Eltern in den Hörsaal

Studenten sind in vielen Fällen mitversichert //Berufsunfähigkeitsversicherung ratsam

Jonas Tauber

Im Oktober öffnen die deutschen Universitäten die Hörsäle für Tausende Studienanfänger. Die richtigen Versicherungen können ihnen helfen, sich auf das Studium zu konzentrieren.

Ein privater Haftpflichtschutz ist ein Muss. Er greift etwa, wenn der Student eine Straße überquert und einen Unfall verursacht. „Bei Personenschäden können die Regressansprüche schnell in die Hunderttausende oder gar Millionen gehen“, sagt eine Sprecherin des Versicherers Ergo.

Studenten, deren Eltern eine Haftpflichtversicherung haben, brauchen in der Regel keine eigene Police. „Geht das Kind zur Schule, macht eine Berufsausbildung oder studiert, ist es mitversichert“, sagt die Ergo-Sprecherin. Das gilt aber nur während der ersten Ausbildung, und solange der Sprössling unverheiratet ist. Bianca Boss vom Bund der Versicherten empfiehlt eine Versicherungssumme von 5 Mio. Euro.

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht. Hier ist die Mitversicherung möglich, wenn die Eltern gesetzlich versichert sind und der Student jünger als 25 ist. War er beim Wehr- oder Zivildienst, verlängert sich die Frist entsprechend. Für den neuen Bundesfreiwilligendienst gilt das laut der Krankenkasse Barmer GEK aber nicht.

Sind die Eltern privat versichert, entfällt die Option Mitversicherung – und der Student braucht eine eigene Absicherung. Die private ist bei gleicher Leistungspalette meist teurer. Der gesetzliche Schutz kostet derzeit mindestens 64,77 Euro plus 11,64 Euro für die verpflichtende Pflegeversicherung. „Ich würde Studierenden immer zu einer gesetzlichen Versicherung raten“, sagt Boss.

Dirk Bohsem, Leiter Vertriebsmanagement beim Finanzvertrieb MLP, legt Studenten und Auszubildenden eine weitere Versicherung ans Herz: „Auf jeden Fall ist ein Berufsunfähigkeitsschutz mit guter Erhöhungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung empfehlenswert.“

Verbraucherschützerin Boss stimmt prinzipiell zu, warnt aber vor Kombinationsangeboten mit Lebens- und Rentenversicherungen. Der Haken liege bei vermeintlich günstigen Paketlösungen oft im Detail, etwa wenn der monatliche Auszahlungsbetrag der Berufsunfähigkeitsversicherung unter den zu empfehlenden 1000 Euro liege.

Auch bei der Hausratspolice ist während des Erststudiums eine Mitversicherung möglich. „Die Eltern müssen den zweiten Versicherungsort aber beim Versicherer angemeldet haben“, sagt Bohsem. Erst wenn der Student allein verantwortlich eine Wohnung mit Küche, Bad und Wohnzimmer bewohnt, entfällt diese Option.

Für Reiselustige empfiehlt sich eine Auslandskrankenversicherung, sagt Boss. Die deckt zum Beispiel einen Rücktransport nach Deutschland ab. Oft bieten Banken bei Girokonten für Studenten diese Versicherung als Zusatzleistung für weniger als 10 Euro an. Sie gilt aber meist nur für sechs Wochen. Wer länger bleiben will, muss zusätzlichen Schutz kaufen.

Quelle: Financial Times Deutschland

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