Um Kopf und Kragen

Bei Scheidungen droht großes Konfliktpotenzial. Ein Ehevertrag spart Geld undNerven

Bei einer Trennung bieten Versicherungen Paaren ideale Möglichkeiten, dem anderen das Leben schwer zu machen. Etwa wenn die Frau nach der Scheidung von ihrem Mann keine eigene Krankenversicherung abschließen will. Solange sie sich weigert, muss nämlich ihr Ex Prämien für sie zahlen. Seit Einführung der Krankenversicherungspflicht dürfen Anbieter Kündigungen nur akzeptieren, wenn der Kunde anderweitigen Schutz nachweist. Das Ende vom Lied ist in solchen Fällen meist, dass der Mann seine frühere Frau auf den Abschluss einer Police verklagt.

Im Versicherungsordner lauern im Scheidungsfall eine Menge Probleme, weiß auch die Anwältin Monika Maria Risch, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein. Wer sich scheiden lassen will, sollte schon beim ersten Gespräch mit dem Anwalt alle Versicherungsunterlagen mitbringen. „Sinnvoll ist, in guten Zeiten Kopien anzufertigen und sie außer Haus aufzubewahren“, rät Risch. Mit einem Ehevertrag können sich Paare Ärger ersparen. Sie können darin beispielsweise regeln, ob die Kapitallebenspolice oder die private Rentenversicherung geteilt werden soll oder bei wem sie verbleibt. Denn ist es mit der Liebe erst einmal vorbei, stehen die Aussichten schlecht, sich über die Altersvorsorge gütlich zu einigen.

Diese Erfahrung macht auch Christine L. Die geschieden Mutter zweier Teenager hat sich gerade mit einem Hörbuchverlag selbstständig gemacht. Sie zahlt 106 Euro im Monat in eine private Rentenversicherung. Die Beiträge hat immer sie bezahlt. Aber Versicherungsnehmer, also Inhaber der Police, ist ihr Ex-Mann. Denn der bekam 1994, als der Vertrag bei der Victoria abgeschlossen wurde, über seine Firma besonders gute Konditionen. Dafür musste er aber Versicherungsnehmer sein, Christine L. ist die versicherte Person.

Die Ex-Frau kann belegen, dass sie die Beiträge gezahlt hat. Nach der Trennung wollte sie wissen, welchen Wert der Vertrag hat und welche Ansprüche ihr Mann geltend machen kann. „Obwohl ich die versicherte Person bin, wollte der Versicherer mir keine Auskunft über den Vertrag geben“, sagt sie. Der Versicherer Ergo, zu dem die Victoria gehört, führt den Datenschutz als Grund für die verweigerte Auskunft an. Ansprechpartner des Unternehmens sei allein der Versicherungsnehmer. Die Herausgabe dieser Informationen veranlasste letztendlich das Familiengericht.

Bei einer Scheidung teilen die Richter alle Rentenansprüche, die die Partner in der Ehezeit erworben haben. Dazu gehören auch Ansprüche aus privaten Rentenversicherungen und Betriebsrenten. Das ist der sogenannte Versorgungsausgleich. Geteilt werden die Anwartschaften. Das bedeutet bei einer privaten Rentenversicherung: Aus einem Vertrag werden zwei. Jeder bekommt eine eigene Police, die unverändert weiterläuft. Keiner muss dem anderen Geld geben. Dafür nehmen die Versicherer eine Gebühr. Bei Ergo sind es 250 Euro.

In der Regel gehört die private Rentenversicherung in den Versorgungsausgleich. Unter bestimmten Umständen wird sie aber nicht einfach in zwei Verträge gesplittet, sondern als Vermögen betrachtet. Die in der Ehe erworbenen Werte teilen die Gerichte sofort. Ob die private Rentenpolice dazugehört, hängt vom Einzelfall ab. Das kann etwa sein, wenn die Police ein Kapitalwahlrecht hat, das heißt, der Kunde sich das Geld entweder als Rente oder auf einen Schlag auszahlen lassen kann. Die Police kann auch als Vermögen gelten, wenn der Vertrag zur Absicherung einer Immobilie dient. Das ist beim Vertrag von Christine L. der Fall. „Wir haben damals gedacht: Wenn wir schon eine Versicherung als Sicherheit für die Bank haben, dann schließen wir keine neue ab“, sagt sie. Wie die Richter ihren Vertrag bewerten, ist noch unklar.

Auf jeden Fall als Vermögen gilt eine Kapitallebensversicherung. Hier gibt es zwei Möglichkeiten. „Entweder der Versicherungsnehmer kündigt den Vertrag, und das Ehepaar teilt den Erlös, oder einer von beiden behält den Vertrag und zahlt den anderen aus“, sagt Tatjana Höchstödter, Altersvorsorgexpertin von Ergo. Das Geld für den Partner, der ausgezahlt werden möchte, kann der andere aus der Lebensversicherung nehmen.

Bei einer Risikolebensversicherung gibt es nichts zu teilen, denn hier spart der Kunde kein Kapital an. Der, der die Prämie zahlt, sollte aber nach einer Trennung daran denken, die begünstigte Person zu ändern. Sonst bekommt womöglich der oder die Verflossene eines Tages das Geld.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland

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