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Was Sie schon immer über Riesters Rente wissen wollten

Posted By Redaktion On 9. August 2001 In Archiv,RTF Import | No Comments | Drucken

Kritiker bezeichnen die Riester-Rente gern als bürokratisches Ungetüm. Falsch liegen sie damit nicht. Denn die staatlichen Gaben erreichen die Förderberechtigten auf verschlungenen Wegen. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Für wen kommt die Riester-Rente überhaupt in Frage?

Jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat Anspruch auf die staatliche Förderung seiner privaten Altersvorsorge. Das sind nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Behinderte in Werkstätten, Kindererziehende in den ersten drei Jahren, Pflegende, Wehr-und Zivildienstleistende sowie Bezieher von Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe. Handwerker, Künstler oder Publizisten und andere Freiberufler haben Ansprüche, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Geringfügig Beschäftigte mit einem 630-Mark-Job bekommen vom Staat Geld für die private Rente, wenn sie durch eigene Zuzahlungen auf ihre Versicherungsfreiheit verzichtet haben.

Wer geht leer aus?

Nicht fördern will Riester Beamte, Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, Soldaten und freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte. Aber in der Regierung gibt es Stimmen, die ihre Einbeziehung fordern. Auch Pflichtversicherte in den berufsständischen Versorgungswerken wie Ärzte oder Rechtsanwälte haben keinen Anspruch auf staatliche Leistungen für ihre private Altersvorsorge. Das Gleiche gilt für geringfügig Beschäftigte, die den vom Arbeitgeber gezahlten Rentenversicherungsbeitrag nicht aufstocken.

Gibt es für Nicht-Förderberechtigte Hintertüren, um doch noch in den Genuss der Riester-Rente zu kommen?

Wie viel Geld muss man mindestens im Jahr anlegen, um vom Staat gefördert zu werden?

Die Mindesteigenbeiträge sind gestaffelt nach Jahr und Anzahl der Kinder. Wer keinen Nachwuchs hat, muss von 2002 bis 2004 mindestens 45 Euro jährlich, ab 2005 jährlich wenigstens 90 Euro investieren, um die staatliche Förderung zu bekommen. Bei einem Kind sind es 38 Euro und später 75 Euro. Wer zwei oder mehr Kinder hat, muss zunächst mindestens 30 Euro, und dann 60 Euro für die private Altersvorsorge aufwenden. Wichtig: Auf die gesparten Summen müssen keine Steuern, wohl aber Sozialabgaben gezahlt werden.

Ab wann gibt der Staat Geld?

Die Förderung wird ab 2003 rückwirkend für 2002 gewährt, zunächst mit relativ geringen Beträgen. Danach werden die Zulagen und Steuervorteile bis 2008 alle zwei Jahre angehoben.

Sind Arbeitnehmer verpflichtet, die staatlich geförderte Altersvorsorge wahrzunehmen?

Nein. Niemand muss private Altersvorsorge betreiben – weder mit-hilfe der Riester-Rente noch auf eine andere Weise.

Was bekommt jeder Förderberechtigte auf jeden Fall?

Die Grundförderung – und zwar unabhängig von der Höhe des Einkommens. Ihre Höhe richtet sich nach dem eingezahlten Eigenbeitrag. Sie beträgt 2002 maximal 38 im Jahr und wächst bis 2008 in Zweijahresschritten auf jährlich 154. Grundsätzlich gilt bei Verheirateten: Ist einer von beiden sozialversicherungspflichtig, bekommen beide eine Grundzulage – gleichgültig ob der Partner oder die Partnerin als Hausfrau oder Hausmann oder nicht sozialversicherungspflichtig arbeitet. Jeder muss aber einen eigenen Vertrag haben.

Wer die maximale staatliche Zulage erhalten will, muss im Jahr 2002 ein Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens in die private Altersvorsorge stecken. Bis 2008 steigt dieser Prozentsatz in Zweijahresschritten auf vier Prozent. Wer weniger spart, bekommt die Zulage nur anteilig.Als Berechnungsgrundlage für die geforderte Investition gilt der geleistete Eigenanteil plus Zulagen. Beispiel: Bei einem verheirateten Mann mit nicht erwerbstätiger Frau, zwei Kindern und einem Bruttoverdienst von 50000 DM erreicht das Paar die Höchstförderung im Jahr 2008 durch einen Jahresbeitrag von 680 DM. Die geforderte Sparleistung beträgt 2000 DM (also vier Prozent von 50000 DM), wovon 1320 DM der Staat zuschießt. Der Staat zahlt den Eltern je 300 DM und pro Kind eine Zulage von 360 DM.

Was bringt der Nachwuchs?

Viel Geld. Wer für Sohn oder Tochter Kindergeld empfängt, bekommt pro Kind in 2002 eine Zulage von bis zu 46 Euro. Auch die Kinderzulage steigt bis 2008 alle zwei Jahre an. Dann wird sie maximal 185 Euro betragen. Wie die Grundförderung hängt ihre Höhe vom Eigenbeitrag ab. Bei Paaren bekommt derjenige die Kindergeldzulage, der auch das Kindergeld erhält. Entscheidend ist, wer das Kindergeld im ersten Anspruchszeitraum im Kalenderjahr bekommt. Bei zusammen veranlagten Eltern wird die Kindergeldzulage der Mutter zugeordnet, auf Antrag beider Elternteile dem Vater. Der Antrag kann nur für ein Kalenderjahr gestellt und nicht zurückgenommen werden.

Wie honoriert das Finanzamt die Aufwendungen für die Riester-Rente?Altersvorsorgeaufwendungen, das heißt der Eigenbeitrag plus staatliche Zulagen, können bei der Steuerveranlagung als Sonderausgaben abgezogen werden (siehe Tabelle). Das Finanzamt prüft, ob die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug größer ist als die staatlichen Zulagen. Überschreitet der Steuerteil die Zulage, schreibt das Finanzamt die Differenz gut. Der Sonderausgabenabzug steht jedem Verheirateten, der eigene Altersvorsorgeaufwendungen hat, gesondert zu.

Unterscheidet der Staat bei der Förderung nach neuen und alten Bundesländern?

Nein. Die Zulagen sind für das gesamte Bundesgebiet einheitlich.

Wie kommt man an die Zulagen?

Den Antrag auf die staatliche Zulage muss der Förderberechtigte bei dem Unternehmen einreichen, bei dem er einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat. Wer keinen Vertrag abschließt, geht leer aus. Der Sonderausgabenabzug wird mit der Einkommensteuererklärung beantragt.

Sollten Verträge für die private Altersvorsorge so schnell wie möglich abgeschlossen werden?

Nein. Anbieter erklären zwar, dass der frühe Abschluss sich durch die erhöhte Sparleistung schon deutlich auf die spätere private Rente auswirkt. Verbraucherschützer raten dagegen, erst Mitte nächsten Jahres Verträge zu unterschreiben. Dann sind die Zertifizierungsverfahren abgeschlossen, und der Markt ist für die Kunden überschaubar, glauben sie. Auch wenn die Werbung mancher Anbieter einen anderen Schluss nahe legt: Die volle staatliche Förderung erhält jeder Berechtigte, wenn er bis Ende 2002 abschließt.

Darf jeder so viele Riester-Verträge abschließen, wie er will?

Ja. Aber die staatliche Zulage wird für maximal zwei Verträge gewährt. Sie wird entsprechend der auf die Verträge geleisteten Beiträge verteilt. Weitere Verträge erhalten zwar keine Zulage, können aber bis zur jeweiligen Höchstgrenze als Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden.

Fortsetzung Seite7.

Quelle: Financial Times Deutschland


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