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Riester-Rente läuft Lebensversicherern den Rang ab

Posted By Herbert Fromme On 3. Dezember 2001 In Archiv,RTF Import | No Comments | Drucken

Finanzministerium erlaubt Fondsgesellschaften hohe Einmalauszahlung · Policen im Nachteil

Von Herbert Fromme und Anja Krüger, Köln. Im milliardenschweren Geschäft um die Riester-Rente haben Banken und Fondsgesellschaften einen entscheidenden Marktvorteil gegenüber Lebensversicherern erzielt. Auf Druck der Fondsgesellschaften genehmigte ihnen das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) Musterverträge für Auszahlungspläne, die eine hohe Einmalzahlung von 20 Prozent des angesparten Kapitals bei Rentenbeginn erlauben.

Diese Möglichkeit haben die Lebensversicherer nicht. Sie bieten Rentenversicherungen an, keine Auszahlungspläne.

Die Versicherer reagieren mit Empörung auf den Meinungswandel im Bundesfinanzministerium, dem das BAV untersteht. Noch Ende September war man dort gegen Einmalzahlungen.

„Das widerspricht der Intention des Gesetzgebers, der eine lebenslange Leistung in der Altersversorgung garantieren wollte“, sagte Peter Schwark vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. „Es handelt sich um eine sachlich nicht gerechtfertigte unterschiedliche Behandlung verschiedener Anbieter.“ Ein Sprecher des Bundesverbandes Deutscher Investment-und Vermögensverwaltungs-Gesellschaften begrüßte die Regelung. „Wir meinen, dass die private Altersvorsorge bei den Bürgern umso mehr Akzeptanz findet, desto mehr Flexibilität möglich ist.“

Bisher waren die Fondsgesellschaften mit ihren Angeboten für Riester-Produkte nicht aufgefallen. Vor allem die Lebensversicherer hatten die erste Verkaufsrunde für sich entschieden. Mit dem neu gewonnenen Vorteil könnte sich das ändern. Wer mit 65 insgesamt 100 000 DM angespart hat, kann bei Lebensversicherern auf eine Zusatzrente von 764 DM, aber keine Einmalzahlung rechnen – bei Fonds auf 20 000 DM in bar, zum Preis einer geringeren Rente.

Das BAV zertifiziert Auszahlungspläne, aus denen mindestens 60 Prozent des Kapitals, auf jeden Fall die Summe der eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen für eine gleichbleibende oder steigende Rente sowie für die Sonderkosten der Rente nach 85 vorgesehen sind. Bis zu 40 Prozent des Kapitals können in unterschiedlich hohen, also auch fallenden Raten fließen. „Die Hälfte davon darf auf einmal ausgezahlt werden“, sagte ein BAV-Sprecher.

Quelle: Financial Times Deutschland


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