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Makler fordern klare Abgrenzung von Agenten

Posted By Herbert Fromme On 27. September 2002 In Archiv,RTF Import | No Comments | Drucken

Von Herbert Fromme, Hamburg Noch findet der Kampf nur verdeckt statt – in Aufsätzen der Fachpresse, Andeutungen in Pressekonferenzen oder auf Fachtagungen. Aber in den nächsten zwei Jahren dürfte es zu einem erbitterten Hauen und Stechen innerhalb der Versicherungsbranche um die Umsetzung der so genannten EU-Vermittler-Richtlinie kommen, denn zu unterschiedlich sind die Interessen von Maklern, Versicherern, Vertretern und Vertrieben.

In Deutschland gibt es weder Ausbildungsvoraussetzungen noch ein zentrales Register für Vermittler von Versicherungen. Seit 1992 versucht die EU-Kommission, die Bundesregierung zur (freiwilligen) Umsetzung ihrer Empfehlung zu Versicherungsvermittlern zu bewegen, die von den anderen EU-Staaten umgesetzt wurde. „Die Bundesregierung glaubte immer, wir brauchen das nicht, weil wir die Gewerbefreiheit haben und sie so wenig wie möglich einschränken wollen“, erläuterte Maximilian Teichler von Aon Jauch & Hübener, dem größten deutschen Versicherungsmakler. Jetzt kommt Brüssel mit der Brechstange. Die Vermittler-Richtlinie dürfte noch 2002 verabschiedet werden – und ihre Umsetzung ist verpflichtend. Sie muss innerhalb von zwei Jahren geschehen.

„Leider ist die Richtlinie nicht mehr so klar in der Unterscheidung der beiden Typen von Vermittlern, nämlich Agenten und Maklern“, kritisierte Teichler. Es mache einen gewaltigen Unterschied, ob man als Agent für einen Versicherer arbeite oder als Makler den Kunden in dessen Interesse berate und für ein schlechtes Angebot auch haftbar gemacht werden könne.

Dr. Hans-Georg Jenssen, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Versicherungsmakler, hat genaue Vorstellungen über die Qualifikation: Agenten sollten mindestens die Ausbildung als Versicherungsfachmann/-fachfrau beim Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) nachweisen, die rund 220 Stunden theoretische Ausbildung bedeutet. Makler dagegen soll nur sein, wer mindestens eine Lehre zum Versicherungskaufmann abgeschlossen hat. „Wir sind für eine klare Polarisierung zwischen Agent und Maklern“, sagte er. Aus der Versicherungswirtschaft kommt Widerstand: Vor allem die Rolle von mehr als 300 000 nebenberuflichen Vertretern ist ungeklärt. Auch die großen Vertriebe wie MLP, AWD oder DVAG müssten sich entscheiden, ob sie Makler oder Agenten sein wollen.

Einig sind sich Versicherer und Makler in ihrer Opposition zu der Vorstellung des Finanzministeriums, die neuen Vermittlerregister bei den örtlichen Gewerbeämtern anzusiedeln. „Es gibt schon ein Register, das von den großen Verbänden der Branche getragen wird“, sagte Jenssen. Das könne unter Aufsicht der BAFin sehr gut dafür genutzt werden.

Zitat:

„Leider ist die Richtlinie nicht mehr so klar in der Unterscheidung der Typen“ – Maximilian Teichler.

Quelle: Financial Times Deutschland


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