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Insolvenzen verteuern Betriebsrenten

Posted By Anja Krüger On 12. November 2002 In Archiv,RTF Import | No Comments | Drucken

Firmen können Beiträge zum PSV auf Beschäftigte umlegen

Bestehende Betriebsrenten werden für deutsche Unternehmen teurer. Die neuen Pensionsfonds können dagegen billiger werden als erwartet, weil Unternehmen Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) auf Mitarbeiter abwälzen können.

Der PSV muss nach einem Rekordschaden von 1,5 Mrd. Euro in 2002 die Beiträge beinahe verdoppeln. Etwa 40 000 Unternehmen sichern über den PSV Betriebsrentenansprüche von acht Millionen Mitarbeitern ab. Auf Grund vieler Pleiten kleiner und mittlerer Betriebe und einiger Großschäden wie Babcock-Borsig muss der PVS die Beiträge für 2002 rückwirkend von 2,5 Promille des insolvenzgeschützten Betriebsrentenaufkommens auf 4,5 Promille erhöhen. Ohne den Rückgriff auf Reserven müsste der Beitragssatz sogar auf 6,1 Promille steigen.

Auch für Pensionsfonds, die mit der Rentenreform eingeführt wurden, müssen Arbeitgeber PSV-Beiträge entrichten. Anders als ursprünglich vorgesehen, genehmigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aber auch Pensionsfonds, für die nicht der Arbeitgeber, sondern die Beschäftigten die Beiträge zum PSV zahlen. „Die Aufsicht hat bei den ersten Genehmigungsverfahren für Pensionsfonds Lösungen zugelassen, bei denen die Beiträge aus den Kapitalerträgen bezahlt werden“, sagte Dieter Joeres vom Vorstand des Industrie-Pensions-Vereins, einer gemeinsamen Einrichtung von Industrie-und Arbeitgeberverbänden. „Wenn das prinzipiell geht, wird diese Möglichkeit auch von den Unternehmen in Anspruch genommen“, ist sich Joeres sicher. Das sei erst recht nach der Erhöhung der PSV-Beiträge der Fall. Allerdings stehe noch eine entsprechende gesetzliche Regelung aus.

Für das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist die Sache allerdings schon erledigt. „Wir sehen keinen Handlungsbedarf, weil die Frage in der Praxis gelöst ist“, sagte eine Sprecherin. Rechtlich gesehen müsse zwar der Arbeitgeber die Beiträge entrichten, aber er könne sie auf den Arbeitnehmer umlegen.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland


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