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Mitarbeiter sollen Sozialbeiträge künftig zweimal zahlen

Posted By Herbert Fromme On 9. Dezember 2003 In Archiv,RTF Import | No Comments | Drucken

Von Herbert Fromme und Anja Krüger, Köln Zahlreiche deutsche Großbetriebe sind empört wegen einer Änderung im Sozialgesetzbuch, die zum 1. Januar 2004 wirksam wird. Demnach müssen ihre Beschäftigten bei Ablauf ihrer Direktversicherungen künftig auf die Auszahlung Sozialbeiträge zahlen – auch wenn sie die Beiträge für diese Policen aus Einkommen gezahlt haben, für das schon Sozialversicherung erhoben wurde. „Bei der Lufthansa allein sind 13 000 Mitarbeiter betroffen“, sagte Peter Hoffmann von Albatros, dem Lufthansa-eigenen Versicherungsvermittler.

Direktversicherungen sind ein beliebter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Es handelt sich um Lebensversicherungen, die vom Arbeitgeber abgeschlossen werden, für die aber meistens der Arbeitnehmer die Beiträge zahlt.

Bisher mussten die Versicherten bei Ablauf der Verträge für die ausgezahlten Summen keine Sozialbeiträge zahlen. Das ist künftig anders. Das übliche Verfahren bei beitragspflichtigen Einmal-Auszahlungen wird jetzt auch hier angewandt – die Summe wird durch 120 geteilt und dieser Wert zehn Jahre lang zum beitragspflichtigen Einkommen des Rentners hinzugerechnet. Wer also 30 000 Euro aus der Direktversicherung bekommt, dessen beitragspflichtiges Einkommen steigt für zehn Jahre um 250 Euro im Monat. Das führt zu höheren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen im Alter.Euro

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherheit bestätigt die Änderung. Das bringe die Auszahlungen aus Direktversicherungen auf einen Stand mit anderen Einmalzahlungen. „Außerdem gibt es das Problem nicht, wenn die Beiträge aus Sonderzahlungen wie etwa dem Weihnachtsgeld geleistet werden“, sagte eine Sprecherin. Dann falle die Sozialversicherungspflicht für die Beitragszahlungen weg. Das sei der Normalfall.

Dies sieht Hoffmann anders: In den meisten Betrieben sei die Beitragszahlung aus laufendem, beitragspflichtigem Einkommen die Regel. „Bei der Lufthansa dürfen bei den meisten Mitarbeitern die Sonderzahlungen nicht für die Beiträge verwendet werden.“ Besonders bedenklich findet Hoffmann, dass auch bestehende Verträge betroffen sind. Günter Bost, Geschäftsführer beim Versicherungsverband GDV, teilt diese Sorge. „Wir arbeiten weiterhin auf eine Änderung hin“, sagte er.

Quelle: Financial Times Deutschland


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