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Milde Strafen im Kölner Müllprozess

Posted By Anja Krüger On 14. Mai 2004 In Archiv,RTF Import | No Comments | Drucken

Angeklagte im Schmiergeldskandal profitieren von Aktenpanne der Staatsanwaltschaft

Rund zwei Jahre nach dem Kölner Müllskandal ist der erste Prozess um Schmiergeldzahlungen beim Bau der Müllverbrennungsanlage mit zwei milden Urteilen und einem Freispruch zu Ende gegangen.

Die 7. große Strafkammer des Landgerichts Köln verurteilte den ehemaligen Geschäftsführer der Kölner Abfallverwertungsgesellschaft (AVG), Ulrich Eisermann, wegen Untreue, Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr und Steuerhinterziehung zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis. Der Ex-Manager Sigfrid Michelfelder erhielt wegen Beihilfe zu Untreue und Bestechung im geschäftlichen Verkehr zwei Jahre auf Bewährung und eine Geldstrafe von 44 550 Euro. Für den ehemaligen SPD-Politiker Norbert Rüther endete der Prozess mit einem Freispruch. Die Richter blieben damit deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die für Eisermann sechs Jahre und für die anderen Angeklagten mehrjährige Haftstrafen gefordert hatte.

Der Kölner Müllskandal hatte vor zwei Jahren für bundesweites Aufsehen gesorgt. Damals wurde bekannt, dass die Firma Steinmüller in den 90er Jahren Schmiergelder in Höhe von 11 Mio. Euro gezahlt hatte, um den Auftrag für den Bau der Kölner Müllverbrennungsanlage zu erhalten. Daran beteiligt waren auch der Viersener Unternehmer Hellmut Trienekens und der ehemalige SPD-Politiker Karl Wienand. Die Verfahren gegen die beiden wurden aus gesundheitlichen Gründen vom Prozess abgetrennt und stehen noch aus.

In seiner Funktion als Vorsitzender der Geschäftsführung von Steinmüller hatte Michelfelder die 11 Mio. Euro in die Schweiz transferiert. Eisermann hatte gestanden, von dem Schmiergeld rund 5 Mio. Euro erhalten zu haben. Davon will er 1,2 Mio.Euro Michelfelder und 2 Mio. Euro Rüther gegeben haben. Rüther will überhaupt kein Geld, Michelfelder nur eine halbe Mio. Euro erhalten haben.

„Nicht alles konnte abschließend geklärt werden“, sagte Richter Martin Baur bei der Urteilsverkündung. Das Gericht habe nicht feststellen können, ob und welche Beträge an Michelfelder und Rüther gegangen sind. Als strafmildernd wertete der Richter die Tatsache, dass die Angeklagten den Prozess nicht zum Platzen gebracht haben. Die Staatsanwaltschaft hatte 30 Aktenordner verspätet in den Prozess eingeführt. Daraufhin hätten die Angeklagten die Aussetzung des Verfahrens verlangen können. Ebenfalls als strafmildernd wirkte sich Eisermanns Geständnis aus. „Er hat sehr früh reinen Tisch gemacht und zur Aufklärung beigetragen“, sagte Baur.

Dem ehemaligen Steinmüller-Manager Michelfelder hielt das Gericht zu Gute, dass er ursprünglich nicht aus Gründen der persönlichen Bereicherung gehandelt habe, sondern das Unternehmen Steinmüller retten wollte. Die heute insolvente Firma wollte die Anlage als Reverenzobjekt bauen, um so ins Geschäft mit Müllverbrennungsanlagen einzusteigen.

Der frühere Vorsitzende der Kölner SPD-Ratsfraktion Rüther hatte bestritten, in die Schmiergeld-Affäre verwickelt zu sein. „Die Unschuld ist nicht bewiesen“, sagte der Richter. Angesichts der Beweislage sei Rüther aber freizusprechen.

Rüther war im Frühjahr 2002 wegen illegaler Parteispenden von Unternehmen an die Kölner SPD zurückgetreten. Das war aber nicht Teil des Prozesses.

Zitat:

„Nicht alles konnte abschließend geklärt werden“ – Richter Martin Baur

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland


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