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Kartellamt weitet Verfahren gegen Versicherer aus

Posted By Herbert Fromme On 8. Juni 2004 In Archiv,RTF Import | No Comments | Drucken

Elf weitere Gesellschaften erhalten Post von der Behörde

Von Herbert Fromme, Köln Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen Industrieversicherer wegen des Verdachts der illegalen Preisabsprache ausgeweitet. Elf weiteren Unternehmen, darunter Versicherern aus dem öffentlich-rechtlichen Lager, wurden in den letzten Tagen so genannte Beschuldigungsschreiben zugeschickt, bestätigte das Amt gestern. Im Juli 2003 waren bereits sieben Versicherer betroffen. Die Ausweitung war nach Angaben aus Branchenkreisen seit August 2003 erwartet worden.

Die Kartelluntersuchung dauert jetzt fast zwei Jahre. Sie beruht auf Material, dass die Ermittler des Amtes bei Hausdurchsuchungen am 24. Juli 2002 in 13 Büros von neun Gesellschaften fanden. Hinweise für ein abgestimmtes Verhalten der Assekuranz kamen vor den Durchsuchungen unter anderem von dem Makler Gero Knott aus Homburg im Saarland und von einer früheren Generalagentin der Gothaer Versicherungsgruppe. Beide werden in den Beschuldigungsschreiben vom Kartellamt als Zeugen genannt. Der Verdacht in der Assekuranz, dass Industriekonzerne sich beim Amt beschwert haben könnten und so das Verfahren ins Rollen brachten, wurden von den Unternehmen vehement dementiert.

Preisabsprachen ab 1999

Mitte 2003 schickte das Amt Beschuldigungsschreiben an Manager von Allianz, AMB Generali, Axa, Gerling, Gothaer, HDI und der Münchener-Rück-Tochter Victoria. Die Preisabsprachen sollen mit einer Sitzung des Fachausschusses Industrielle Sachversicherung (FIS) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am 1. Juli 1999 begonnen haben. Bis September 2003 hatten alle Betroffenen geantwortet. Bisher war eine Reaktion des Amtes aus geblieben.

Zu den jetzt betroffenen Gesellschaften gehören die drei Provinzial-Gesellschaften in Münster, Düsseldorf und Kiel; die Versicherungskammer Bayern; die gerade fusionierten Sparkassenversicherer in Baden-Württemberg und Hessen-Nassau-Thüringen und die Versicherungsgruppe Hannover. Aus dem privaten Lager sind die Mannheimer und die Wüba, eine Tochter der W&W, betroffen.

Verhalten nicht verhindert

Offenbar hat die Auswertung der Antworten der sieben Gesellschaften das Kartellamt dazu gebracht, das Verfahren auszuweiten. Den jetzt hinzu gekommenen elf Beschuldigten wird im Wesentlichen angelastet, das kartellwidrige Verhalten der Unternehmen im FIS nicht unterbunden zu haben.

Die Assekuranz hat sich bisher nur mäßig gegen die Vorwürfe gewehrt. Allianz-Vorstand Reiner Hagemann sagte der „Wirtschaftswoche“ im Juli 2003 in einem umstrittenen Interview: „Ich kann nicht ausschließen, dass sich am Ende herausstellt, dass auch bei uns teilweise gegen geltendes Recht verstoßen wurde.“ Offenbar wollen einige Gesellschaften die Verfahren schnell beendet sehen. Sie setzen auf Milde des Amtes bei der Höhe der möglichen Bußgelder, weil sie in der Industrieversicherung trotz der behaupteten Preisabsprachen jahrelang hohe Defizite einfuhren.

Das Kartellamt kann Bußgelder bis zum Dreifachen der durch die Preisabsprache erzielten Mehreinnahmen festsetzen. Im April 2003 hatte es gegen sechs Zementhersteller Bußgelder über insgesamt 661 Mio. Euro verhängt, die im Einzelnen zwischen 12 Mio. Euro und 252 Mio. Euro lagen. In der Versicherungsbranche wird mit Bußgeldern in „dreistelliger Millionenhöhe“ gerechnet, die aber nicht die Höhe der Zement-Strafen erreichen dürften.

Bei industriellen Versicherungskunden wird das Verfahren als „Aufarbeitung vergangener Praktiken“ betrachtet. „Die damals gängigen Methoden, keine Angebote gegen Konkurrenten abzugeben oder einmal gegebene Angebote kurzfristig wieder zurückzuziehen, gibt es jetzt nicht mehr“, sagte Günter Schlicht, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Versicherungs-Schutzverbandes.

Quelle: Financial Times Deutschland


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