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Eureko stockt bei polnischem Versicherer auf

Posted By Herbert Fromme On 23. Dezember 2004 In Archiv,RTF Import | No Comments | Drucken

Einigung mit Warschau über Börsengang von PZU

Von Herbert Fromme, Köln Der niederländische Finanzkonzern Eureko hat gestern weitere zehn Prozent am größten polnischen Versicherer Powszechny Zaklad Ubezpieczen (PZU) von der Bank Millennium gekauft. Eureko hält jetzt 31,8 Prozent. Die polnische Bank wird von der portugiesischen Banco Comercial Português kontrolliert, mit der Eureko verflochten ist. Als Teil des Deals gibt Eureko seinen Anteil von 18,9 Prozent an der Bank Millennium ab.

Mit der Bereinigung der Anteilsverhältnisse bereitet sich Eureko auf den Börsengang der PZU vor, der nach einem jahrelangen Streit zwischen der Warschauer Regierung und dem niederländischen Versicherer vergangene Woche vereinbart wurde. Polen ist der größte und attraktivste Versicherungsmarkt in den neuen EU-Mitgliedsländern, weil die 40 Millionen Einwohner hohen Nachholbedarf haben, und der Markt schon länger geöffnet ist. Der frühere Monopolversicherer PZU hält aber immer noch einen Marktanteil von 46 Prozent in der Lebens- und 53 Prozent in der Schaden- und Unfallversicherung.

Eureko und Bank Millennium kauften ihre Anteile im Jahr 1999 mit dem Ziel der Mehrheitsübernahme. 2001 hatte die damalige Regierung zugestimmt, weitere 21 Prozent an Eureko zu verkaufen. Aber seit 2002 versuchten nachfolgende Regierungen, den Vertrag zu torpedieren.

Der Kompromiss sieht vor, dass PZU im Sommer 2005 an die Börse gebracht wird. Rund 20 Prozent werden verkauft, das soll zwischen 2,5 Mrd. und 3,0 Mrd. Zloty (610 Euro bis 740 Mio. Euro) bringen. Die Europäische Bank für Wiederaufbau EBRD wird vorher noch fünf Prozent an PZU kaufen.

Eureko darf beim Börsengang bis fünf Prozent zukaufen und muss sich danach mit höchstens 40 Prozent der Anteile begnügen. Von der Regel gibt es zwei Ausnahmen: Sollte ein anderer Aktionär 12,5 Prozent angesammelt haben oder die EBRD ihre Aktien verkaufen, kann Eureko bis 50 Prozent gehen. Mit Zustimmung der Regierung kann die Höchstgrenze ganz aufgehoben werden.

Nach dem Börsengang gehören 25 Prozent der Regierung, 14 Prozent Mitarbeitern und verwandten Finanzinstituten, bis zu 40 Prozent Eureko und fünf Prozent der EBRD.

Quelle: Financial Times Deutschland


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